Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine überarbeitete Version ihres Leitfadens zu Nachhaltigkeitsrisiken zur öffentlichen Konsultation gestellt. Der 2020 veröffentlichte Leitfaden unterstützt Finanzmarktunternehmen bei der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Geschäftstätigkeit und bereitet sie auf neue Vorschriften und Aufsichtserwartungen vor.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 29.11.2024
Die Überarbeitung des Leitfadens berücksichtigt die regulatorischen und methodischen Entwicklungen der vergangenen Jahre und trägt damit dem dynamischen Umfeld im Bereich Sustainable Finance Rechnung. Unter Nachhaltigkeitsrisiken sind Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu verstehen – auch bekannt unter den englischen Stichworten Environmental, Social, Governance oder abgekürzt ESG.
Die jüngsten Extremwetterereignisse zeigen, dass Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken auch in Österreich stark zunehmen, betonen die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. Finanzmarktteilnehmer müssen diese Risiken bei ihrer Arbeit berücksichtigen. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Sustainable-Finance-Regulierung wurde der Leitfaden daher umfassend überarbeitet.
Insbesondere wurden zwei aktuelle Themen erstmalig aufgenommen: So wird etwa den naturbezogenen Risiken bzw. Biodiversitätsrisiken ein eigenes Kapitel gewidmet. Zudem findet sich ein neuer Abschnitt im Leitfaden, der die Themen Transitionsplanung und Transitionspläne aufgreift und ihre Bedeutung für das Risikomanagement darstellt. Weitere Themen sind u.a. die Berücksichtigung von Litigation Risks im Kapitel zu Rechts- und Reputationsrisiken des Leitfadens und ein eigener Abschnitt zu Risiken aus dem Bereich Greenwashing, also im Zusammenhang mit Vorwürfen, dass die ESG-Eigenschaften irreführend dargestellt werden.
Als besonders praxisrelevanter Aspekt wurde zudem der Annex aktualisiert und ausgeweitet, der einen Überblick zu Tools und Methoden für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bietet. Für diesen Teil wurde auch das Umweltbundesamt mit einbezogen.
Input der interessierten Öffentlichkeit ist wesentlicher Baustein des Leitfadens
Bereits am Beginn des Überarbeitungsprozesses hatte die FMA besonderen Wert auf eine Einbindung verschiedener Stakeholder:innen gelegt. Im Rahmen eines Workshops im April 2024 wurden Vertreter:innen aus Ministerien, Behörden, Industrie, Wissenschaft, Forschung und Zivilgesellschaft eingeladen, ihren Input für die Überarbeitung einzubringen. Dieser offene Austausch geht mit der nun anstehenden Begutachtung in die nächste Runde. Die FMA lädt daher Interessierte ein, sich bis 15. Jänner 2025 an der öffentlichen Konsultation des überarbeiteten Leitfadens zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf der FMA-Website zu beteiligen
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