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FMA warnt vor virtuellen Währungen

FMA warnt vor virtuellen Währungen

14. November 2016

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3 Min. Lesezeit

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News-Finanzen

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor virtuellen Währungen sowie darauf basierenden Geschäftsmodellen und Anlageprodukten. Weil diese keiner Regulierung und auch nicht der Aufsicht der FMA unterliegen, seien die möglichen Gefahren besonders hoch.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 14.11.2016

„Digitale“, „alternative“ oder Krypto-Währung sind nur einige der Bezeichnungen, unter denen virtuelle Währungen immer häufiger in Umlauf geraten. Die FMA mahnt zu „äußerster Vorsicht“ im Umgang damit. Denn darauf basierende Geschäftsmodelle oder Anlageprodukte, zu denen die FMA vermehrt Anfragen erhält, seien meist so konzipiert, dass sie unter keine Konzessionspflicht fallen und daher nicht beaufsichtigt werden.

Dementsprechend hoch sei die Gefahr, dass virtuelle Währungen für kriminelle Zwecke – vor allem Betrug und Untreue – missbraucht werden. Eine etwaige Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen oder Schadenersatzansprüchen gestaltet sich als schwierig oder unmöglich.

Vorgehen oft betrügerisch

Die Versprechen der Anbieter sind vielfältig und oft trügerisch. So geht es etwa um Ankauf oder Veranlagung in Soft- und Hardware, die angeblich besonders ertragreich virtuelles Geld erschaffen oder damit handeln kann. Oder um angebliche virtuelle Währungen, für deren ertragreiche Nutzung vorher Informations- und Schulungsmaterial erworben werden muss.

Viele davon sind ähnlich „Multilevel Marketing Plans“ (MMPs) aufgebaut, wie sie von Strukturvertrieben verwendet werden: Jeder Kunde akquiriert gleichzeitig neue Kunden und Verkäufer und wird prozentuell an deren Umsätzen beteiligt. Dieses „Schneeballsystem“ sei aber betrügerisch, warnt die FMA. Denn es werden etwaige Auszahlungen an frühe Einsteiger aus den Einzahlungen der später hinzugekommenen geleistet, bis das System allein schon aus mathematisch statistischen Gründen zusammenbrechen muss. Oder aber es handelt sich um ein gesetzlich verbotenes Pyramidensystem (§168a StGB).

Beispielhaft verweist die FMA zu virtuellen Währungen allgemein auf folgende Warnmeldungen:

http://www.eba.europa.eu/-/eba-warns-consumers-on-virtual-currencies / http://www.eba.europa.eu/-/eba-proposes-potential-regulatory-regime-for-...

Ebenso beispielhaft auch auf Warnmeldungen zu einem bestimmten Anbieter namens „OneCoin“:

https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/achtung_falle/... / http://www.fsma.be/en/Site/Repository/press/warnfsma/2016/07–08_onecoi... / https://www.fca.org.uk/news/news-stories/beware-trading-virtual-currenci...

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