Vorsicht Stolpersteine: Wer eine fondsgebundene Lebensversicherung vermittelt, hat einiges zu beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Vogl kennt die wichtigsten Hinweise.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 29.08.2016
So könnten unter Umständen die Bestimmungen nach §§ 27 ff. MaklerG schlagend werden. „Vor allem die Regelungen um den ‚Best Advice‘ können für den Makler Probleme bringen“, warnt Dr. Hans-Jörg Vogl von der Vogl Rechtsanwalt GmbH. Er empfiehlt daher eine Reihe an Vorsichtsmaßnahmen.
Zunächst sollte der Makler bei der Versicherung eine schriftliche Stellungnahme zu den Kosten einholen. Dazu gehören:
- Primärkosten auf Ebene der Versicherung: Einrichtungskosten, Versicherungssteuer, Provision und Bonifikation für die Vermittler, Ausgabeaufschlag für den Fonds, Depotgebühren für die Verwahrung des Fonds, Verwaltungskosten, etc.
- Sekundärkosten auf Ebene des Fonds: Management-Fee sowie alle in der TER (Total Expense Ratio) erfassten Kosten des Fonds (auch Prüfungskosten)
Vorsicht bei Tertiärkosten
Heikel sind die Tertiärkosten, bei denen es sich um intransparente Aufwendungen handelt. Hier gilt es, mögliche Freiräume der Fondsmanager in den Blick zu nehmen. „Es sollte auch der Frage auf den Grund gegangen werden, inwieweit Fondsmanager intransparente Geschäfte zulasten der Fondsanteilseigner durchführen können.“ Trotz strenger Reglementierungen werde ein Untreue- bzw. Veruntreuungsrisiko im Fonds nie ganz zu verhindern sein. „Die Tertiärkosten können daher im Vorhinein nicht kalkuliert werden. Es sollte daher nur alles vermieden werden, dass solche Kosten überhaupt entstehen.“
Rendite-Versprechen hinterfragen
Zwei wesentliche Punkte sollten Vermittler zusammenfassend laut dem Rechtsanwalt beachten:
- „Die Kosten auf Ebene der Versicherung, auf Ebene des Fonds und die Möglichkeiten einer Veruntreuung sollten genau geprüft werden. Wenn man diese Kosten kennt, weiß man auch, wie viel Ertrag das letztlich verbleibende Geld abwerfen muss, damit der Kunde eine Rendite erzielt.“
- „Die Renditeversprechungen der Versicherungen sollten hinterfragt werden. Vielleicht wäre es möglich, von der Versicherung zu erfahren, wie viel Rendite vor Kosten erzielt werden muss, damit nach Kosten die versprochene Rendite erwirtschaftet wird.“
Werden diese Grundsätze beachtet, sei „gegen die Vermittlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nichts einzuwenden.“
Den detaillierten Artikel lesen Sie in der nächsten AssCompact-Ausgabe.
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