Nach Schätzungen des Rechtsschutzexperten Dr. Helmut Tenschert ist nur einer von fünf Kfz-Betrieben ausreichend gegen die Kostenfolgen von rechtlichen Auseinandersetzungen abgesichert. Durch neue gesetzliche Vorgaben bei Streitigkeiten aus Importeursverträgen gewinnt die Rechtsschutzvorsorge für die Betriebe zusätzlich an Brisanz.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 25.02.2014
Nach Schätzungen des Rechtsschutzexperten Dr. Helmut Tenschert ist nur einer von fünf Kfz-Betrieben ausreichend gegen die Kostenfolgen von rechtlichen Auseinandersetzungen abgesichert. Durch neue gesetzliche Vorgaben bei Streitigkeiten aus Importeursverträgen gewinnt die Rechtsschutzvorsorge für die Betriebe zusätzlich an Brisanz.
Bekanntlich schreibt der Gesetzgeber im seit 01.06.2013 gültigen Kraftfahrsektor-Schutzgesetz (KraSchG) vor, dass bei Auseinandersetzungen aus Vertriebsvereinbarungen zwischen Händlern und Importeuren vor Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges, also vor Einbringung einer entsprechenden Klage, der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung zwingend vorzunehmen ist. Scheitert der Schlichtungsversuch, kann nach drei Monaten die Klage bei Gericht eingebracht werden.
In Kooperation mit dem Bundesgremium des Fahrzeughandels in der WKO und Dr. Tenschert hat der Branchenversicherer GARANTA eine auf die aktuelle rechtliche Situation der Branche ausgerichtete, spezifische Rechtsschutzversicherung entwickelt. Da im Gesetz der schriftliche Nachweis für ein vor Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges absolviertes Schlichtungsverfahren festgelegt worden ist, wurde ein geeignetes Mediationsverfahren in den Rechtsschutztarif integriert. Die Kosten für dieses Streitbereinigungsinstrument werden in vollem Umfang von der GARANTA getragen. „Wir sind davon überzeugt, dass es uns gelungen ist, eine richtungweisende Form der Absicherung für branchentypische Rechtsprobleme geschaffen zu haben und laden alle Versicherungsmakler ein, dieses Produkt ihren Gewerbekunden aus dem Kfz-Bereich anzubieten“, so Kurt Molterer, Hauptbevollmächtigter der GARANTA Versicherung in Österreich.
Maßgeblich für die Entwicklung der neuen Produktlösung war neben den inhaltlichen Leistungsverbesserungen üblicher Angebote auch die Kombination mit zeitgemäßen Assistance-Leistungen. So wurden an den Rechtsschutzversicherungsvertrag eine eigens geschaffene Schlichtungsstelle sowie ein effizientes Forderungsmanagement für die Eintreibung offener Rechnungen angeschlossen. Trotz des umfangreichen Deckungsumfanges konnte eine Prämie kalkuliert werden, die weit unterhalb bekannter Versicherungsangebote liegt.
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