Die Generali Versicherung informiert im aktuellen Service-Tipp, worauf Eigenheimbesitzer im Winter achtgeben müssen.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 20.11.2015
Frost und winterliches Wetter können nicht nur teure Schäden am eigenen Haus anrichten, sondern auch Menschenleben gefährden. Die Generali Versicherung informiert deshalb Eigenheimbesitzer über Vorsorgemaßnahmen und Haftungsfragen.
„Die Eigenheimversicherung deckt Schäden am Grundstück und Eigenheim ab, die unter anderem durch Frost, Sturm, Schneedruck und Dachlawinen hervorgerufen wurden. Dieser Schutz setzt aber trotzdem auch eine Instandhaltungs- und Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers voraus“, sagt Christoph Zauner, Leiter Kundensegment Retail und Corporate der Generali.
Der Versicherungsnehmer einer Eigenheimversicherung ist verpflichtet, die versicherten Sachen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Werden etwa Gebäude während der Frostperiode durchgehend länger als 72 Stunden verlassen, sind ausreichende Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.
Haus- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Gehwege entlang des Grundstücks von Verunreinigungen wie Laub zu säubern, die Fußgänger gefährden könnten. Ansonsten muss der Eigentümer im Fall des Falles Schadenersatz leisten.
Gleiches gilt auch bei Eis und Schnee: Grundstücksbesitzer und Hauswarte haben zwischen 6 und 22 Uhr dafür zu sorgen, dass die Gehsteige frei von Schnee und Glatteis sind. Ist über Nacht Glatteis zu erwarten, muss vorbeugend gestreut werden
10 Tipps, wie man sein Eigenheim winterfit macht
1. Wasseranschlüsse im Freien absperren und Wasserleitungen entleeren.
2. Heizanlage warten und bei Frostgefahr regelmäßig kontrollieren. Ist die Heizanlage außer Betrieb: Leitungen entleeren und Heizanlage mit Frostschutzmittel sichern oder ebenfalls entleeren.
3. Dachrinnen und Abflussrohre von Laub und Schmutz befreien.
4. Fassade auf mögliche Risse und feuchte Stellen kontrollieren.
5. Dach auf Schäden untersuchen lassen.
6. Bei Solaranlagen Frostschutz messen bzw. nachfüllen lassen.
7. Zustand der Bäume regelmäßig prüfen und kaputte Äste entfernen.
8. Gehwege frei von Laub, Schnee und Eis halten.
9. Schneeschaufel und Streumaterial für Gehwege bereithalten.
10. Im Schadensfall schnell handeln und Folgeschäden vermeiden.
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