Die HDI Lebensversicherung AG hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet. Für viele Berufe soll es zu „deutlich günstigeren“ Prämien kommen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 10.10.2019
„Als BU-Anbieter müssen wir am Puls der Zeit bleiben“, so Michael Miskarik, Niederlassungsleiter von HDI Leben in Österreich. „Denn Tatsache ist: Der Verlust der Arbeitskraft ist und bleibt eines der größten finanziellen Risiken für alle Berufstätigen.“ Derzeit sei die realistische Einordnung der beruflichen Tätigkeit aber in vielen Beratungsgesprächen eine Herausforderung.
Im Rahmen der Erneuerung des BU-Produktes EGO wurden die Risikomerkmale erweitert. Neu sind die Kategorien Ausbildung/Studium und Reisetätigkeit. Außerdem wurde Projektleitung mit Personalführung gleichgestellt – möglich macht dies das neue Scoring. Somit sollen Berufe differenzierter und individueller eingestuft werden. Dadurch könne es zu einer Besserstufung vieler Berufe und einen vielfach deutlich günstigeren Beitrag kommen.
Für Kinder ab zehn Jahren ist künftig die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit möglich. Auch die Leistungen habe man verbessert. So verzichtet HDI LEBEN etwa bei Ein-Arzt-Praxen auf Umorganisation unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Auch für die Beteiligung an humanitären Einsätzen von Medizinern ist ab sofort eine Absicherung gewährleistet.
Weitere Produktmerkmale:
- Erste-Hilfe-Leistung bei Krebs: Für Kunden mit schweren Krebserkrankungen hat HDI LEBEN die Nachweispflicht für eine sofortige befristete Anerkennung für garantiert 15 Monate vereinfacht
- Verlängerungsoption: Bei Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend verlängert werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Transparenz Berufswechseloption: Eine Weiterbildung zum Meister, der Beginn eines Studiums oder der Wechsel der Schulform berechtigen etwa dazu, die Berufswechseloption zu ziehen. Durch die Berufswechselprüfung kann die Einstufung in eine bessere Risikogruppe mit vereinfachter Gesundheitsprüfung beantragt werden – eine Verschlechterung ist ausgeschlossen.
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