Die Haftpflichtversicherung ist eine komplexe Sparte. Gerade bei Betriebshaftpflichtversicherungen geht es oft um sehr hohe Summen, die vom Versicherer geleistet werden müssen. Aufgrund dessen kommt es schon vor, dass der Versicherer ablehnt, weil ein vermeintlicher Gewährleistungsschaden oder auch ein sogenannter „Eigenschaden“ vorliegt. Alles Infos dazu am 12.05. um 11 Uhr in einem Webinar der AssCompact ONLINE Akademie mit Akad. Vkfm. Ewald Maitz, MLS – 2 unabhängige IDD Stunden inklusive zum Top-Preis von 50 Euro zzgl. MwSt.

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 11.05.2020
Ausschlüsse haben grundsätzlich den Zweck, das Risiko für den Versicherer zu begrenzen. Ausschlüsse in den Bedingungen sind also durchaus notwendig und legitim. Insbesondere das eigentliche „Unternehmerrisiko“ wollen und können Versicherer in der Haftpflichtversicherung nicht decken. Allerdings werden oft Ausschlüsse für Fälle angewandt, für die die Ausschlüsse gar nicht anwendbar sind – die Ausschlüsse werden also vielfach zu weit ausgelegt. Das betrifft vor allem den Gewährleistungsausschluss oder die Herstellungs- und Lieferklausel. Es gibt aber auch Fälle, wo sich der Versicherer darauf beruft, dass entsprechende Deckungserweiterungen, wie z.B. Tätigkeitsschäden oder Nachbesserungsbegleitschäden, nicht mitversichert sind. Oft braucht es diese Deckungserweiterungen aber gar nicht. Viele interessante Entscheidungen des OGH zeigen dies.
Erfahren Sie in der TV Sendung anhand von praktischen Beispielen, wie die Ausschlüsse auszulegen sind und erfahren Sie, was der OGH dazu sagt. Folgende Ausschlüsse werden behandelt:
- Gewährleistung, Vertragserfüllung und Nachbesserungsbegleitschäden
- Herstellungs- und Lieferklausel
- Vorsatz, Inkaufnahme, bewusstes Zuwiderhandeln gegen Vorschriften
- Tätigkeitsschäden
- Verwahrungsschäden
Das ANGEBOT:
- Online-Seminar in Studioqualität mit AssCompact TV mit anschließendem Wissenstest
- am 12.05.2020 von 11.00 bis 13.00 Uhr
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- zum Top-Preis von 50.- Euro zzgl. MwSt.
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