Bis die neue EU-Richtlinie IDD in Kraft tritt, dauert es zwar noch zwei Jahre. Warum Versicherungen aber schon jetzt handeln sollten, weiß Christine Kusztrich von Q_PERIOR.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 16.02.2016
Die vor wenigen Wochen veröffentlichte „Richtlinie über den Versicherungsvertrieb“ (IDD) muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht transformiert werden, sodass sie im Februar 2018 in Kraft tritt. Dennoch sollten sich Versicherungen schon jetzt damit auseinandersetzen. Christine Kusztrich, Versicherungsexpertin und geschäftsführende Partnerin bei Q_PERIOR in Österreich, kennt die wichtigsten Schritte.
1. Initialisierungsworkshop
Um die Situation zu analysieren und sich über Inhalte und Rahmenbedingungen klar zu werden, bietet sich ein Workshop an. Dabei sollten auch Querverbindungen zu anderen regulatorischen Vorgaben gezogen werden – denn neben der IDD kommen etwa auch MiFID II und PRIIP-Verordnung auf die Versicherungen zu. Der Projektstart sollte nicht nur im Vertrieb, sondern interdisziplinär stattfinden. „So gelingt frühzeitig der Brückenschlag unter anderem zwischen Versicherungsvertrieb, IT und Compliance“, weiß Kusztrich.
2. Vorbereitung strategischer Entscheidungen
„Da es sich bei der IDD lediglich um eine Mindestharmonisierung handelt, können die Vorgaben im Zuge der Mitgliedsstaatenoption noch verschärft werden.“ Wer mehrere Handlungsoptionen erarbeitet, kann später auf kurzfristige Entwicklungen flexibel reagieren.
„Der Einsatz von Technologien kann bei der Erfüllung dieser neuen Beratungs- und Informationspflichten unterstützen und Mehrwerte generieren. Mit Hilfe eines Risiko-Chancen-Profils können dabei Entscheidungen abgesichert und gestützt werden“, so Kusztrich.
3. Roadmap und Projektstart
„Vertriebsvorstand, Produktvorstand oder IT können sich mittels Roadmap einen guten Überblick über die anfallenden Aufgaben verschaffen und entsprechend Ressourcen einplanen“, sagt die Versicherungsexpertin. Je früher sich Versicherer mit der Richtlinie auseinandersetzen, desto effektiver und effizienter werden sie in der Umsetzung sein. Kusztrich empfiehlt, bereits im Vorfeld zu entscheiden, ob die Richtlinie als „Best in class“ oder nur mit Minimalanforderungen implementiert werden soll. „Dadurch können Ressourcen und Budget optimal verteilt werden.“
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