In Deutschland ist die nationale IDD-Umsetzung bereits wesentlich weiter fortgeschritten als in Österreich. Kurz bevor die Richtlinie am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wird, gibt es gute Nachrichten für Versicherungsmakler.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 27.06.2017
Der Gesetzesentwurf zur Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) soll nach Informationen des deutschen Bundesverbands Finanzdienstleistung (AfW) nun doch so geändert werden, dass die Unabhängigkeit der Makler gewährt bleibt. Wie der AfW mit Verweis auf Koalitionskreise berichtet, soll der Regierungsentwurf nun voraussichtlich an zwei für Makler entscheidenden Punkten entschärft werden.
Weiterhin Provision und Honorar erlaubt
Die Vergütung durch Privatkunden in Form von Honoraren soll möglich bleiben. Bisher war vorgesehen, dass Makler private Mandanten künftig ausschließlich über Provisionen beraten dürfen. Dieses Provisionsgebot hatte der AfW als verfassungswidrig bezeichnet und diese Position mit einem wissenschaftlichen Gutachten untermauert.
Doppelberatungspflicht soll entfallen
Außerdem soll die Doppelberatungspflicht im Gesetzesentwurf voraussichtlich wegfallen. Die Idee dahinter war ursprünglich, dass Kunden sowohl durch den Makler als auch durch den Produktgeber, also den Versicherer, beraten werden sollen. Dies hätte womöglich zu einer Verpflichtung der Versicherer führen können, auch Kunden mit Maklervollmacht zu betreuen oder aber Makler zu beaufsichtigen. Beides war im Vorfeld von den Vermittlerverbänden teils heftig kritisiert worden.
Entlohnung und Bestandsschutz auch in Österreich große Themen
In Österreich ist der offizielle Startschuss zur nationalen IDD-Umsetzung bisher nicht gefallen. Die Nachrichten aus Deutschland könnten aber auch Hoffnung am heimischen Markt aufkommen lassen. In einem gemeinsamen Papier fordern Versicherungsmakler, -agenten und VVO ebenfalls, die Möglichkeit der Entlohnung auf Provisionsbasis oder – wenn Kunde und Makler es wollen – auf Honorar müsse erhalten bleiben. Auch eine Art Bestandsschutz für Makler, sodass diese durch Doppelberatung womöglich nicht Kunden verlieren, wird weiterhin forciert (AssCompact berichtete). Außerdem plädieren die österreichischen Vertreter unter anderem für eine klare Unterscheidung zwischen Makler und Agent. Die Ausübungsform „Versicherungsvermittler“ soll gestrichen werden.
Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich
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