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Dokumentationspflicht: Was Makler bei der IDD-Umsetzung erwartet

Dokumentationspflicht: Was Makler bei der IDD-Umsetzung erwartet

23. Juni 2017

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1 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Verstöße gegen die Dokumentationspflicht könnten mit der IDD-Umsetzung noch strenger bestraft werden als bisher. Warum lückenlose Dokumentation ohnehin ratsam ist, erklärte Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch vor 30 Mitgliedern des Verbandes Österreichischer Versicherungsmakler.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 23.06.2017

Die Dokumentationspflicht sei an sich eine gesetzliche Vorgabe für den Makler. Wer diese nicht einhält, dem drohen Verwaltungsstrafen. Mit der IDD-Umsetzung könnte es zu empfindlicheren Strafen bei Verstößen kommen – bis hin zum Entzug der Gewerbeberechtigung. Eine ordentliche Dokumentation sei vor allem für Haftungsdiskussionen wichtig. Sie könne dem Makler helfen, sich vom Vorwurf einer Haftung zu befreien. Zumindest könne man sich bei guter Dokumentation besser auf die Frage vorbereiten, ob die behauptete Haftung zu Recht besteht oder nicht.

Vorteile für Administration und Kundenbeziehung 

Abgesehen von den rechtlichen Fragen biete eine gründliche Beratungsaufzeichnung eine Reihe an administrativen Vorteilen, weiß Weinrauch aus seiner eigenen Berufspraxis. Außerdem wirke sich Dokumentation auch auf die Kundenbeziehung vorteilhaft aus. Der Jurist empfiehlt, zumindest die Musterberatungsprotokolle des Fachverbandes zu verwenden. Dort sollte auch der Umfang der Maklerbeauftragung klar definiert werden.

 

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