Die Reform der Invaliditätspension beschäftigt die gerichtlichen Instanzen.

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 13.01.2016
Mehr als 70.000 Anträge auf Invaliditätspension bzw. ihrer Verlängerung werden jährlich gestellt. Allein 2014 gelangten laut „derStandard.at“ über 14.000 Fälle nach negativem Bescheid an ein Gericht. Vor zwei Jahren ist der Zugang zur Invaliditätspension deutlich erschwert worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) sieht das in einem aktuellen Einzelfall jedoch etwas anders, wie „derStandard.at“ gestern berichtete.
Seit der Reform vor zwei Jahren sollen unter-50-Jährige Berufsunfähige auf Rehabilitation oder Umschulung anstatt in dauerhafte Invaliditätspension gehen, um wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Dieser Regelung habe der OGH laut „derStandard.at“ enge Grenzen gesteckt.
So strebte ein Beschwerdeführer, der an Depression und den Folgen eines Schiunfalls litt, eine Berufsunfähigkeitspension an. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat diese abgelehnt. Das Landesgericht St. Pölten und Oberlandesgericht Wien bestätigten die Entscheidung. Das OLG sprach auch Ansprüche auf Rehageld und Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation ab, weil der Beschwerdeführer nur die Gewährung einer unbefristeten Berufsunfähigkeitspension beantragt habe, heißt es im Bericht.
Der OGH hat diese Urteile an das Erstgericht zurückverwiesen. Der Patient müsste sich einer zweijährigen Behandlung unterziehen, zu der auch eine Psychotherapie im Zweiwochenrhythmus zählt, hatte die PVA festgestellt. Die Vorgabe des OGH: Um festzustellen, dass keine dauerhafte Berufsunfähigkeit besteht, reiche die Einschätzung einer „möglichen Besserung“ des Gesundheitszustandes nicht. Die Genesung müsse wahrscheinlich sein – eine Feststellung, die das Erstgericht nicht getroffen habe.
Quelle: „derStandard.at“ (12.01.2016), bearbeitet von AssCompact Österreich
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