Rechtsanwalt Dr. Peter Bartl weiß, worauf es in der Beratung ankommt, um Haftungsfallen zu entgehen.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 12.01.2016
Die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahre macht es dem unabhängigen Vermittler nicht gerade leichter. Vor allem unter amerikanischem Einfluss sei laut Rechtsanwalt Dr. Peter Bartl die Scheu deutlich zurückgegangen, den unabhängigen Berater in die Verantwortung zu ziehen. Hinzu komme die immer stärkere Konsumentenfreundlichkeit in der Rechtsprechung. Worauf muss geachtet werden, um nicht im Haftungssumpf zu versinken?
Die jüngsten Urteile in den Prozessen gegen die Meinl Bank AG haben gezeigt, dass den Beratern teilweise auch trotz schriftlicher Freizeichnungserklärungen kein Glauben geschenkt wurde. „In Einzelfällen haben die Gerichte sogar Konsumenten geglaubt, wenn diese behauptet haben, sie hätten schriftliche Hinweise nicht gelesen und seien in Wahrheit nicht aufgeklärt worden“, so Dr. Peter Bartl.
Dennoch: wer genau protokolliert, ist im Vorteil – „aus meiner Sicht ist die schriftliche Dokumentation des Beratungsprozesses ein absolutes Muss für jeden seriösen Berater. Eine elegante Möglichkeit ist auch, dem Kunden in Einzelfällen nach der erfolgten Beratung einen Brief zu schreiben, in dem der Beratungsinhalt und die Ergebnisse der Beratung kurz dargestellt werden“, rät Bartl.
Angesichts aktueller Urteile ist die Scheu zur Vorsorgeberatung bei vielen Vermittlern groß. Besser also aus Sicherheitsgründen auf sie verzichten? Kann Vorsorgeberatung den Vermittler gar die eigene Altersvorsorge kosten? Zu dieser brisanten Frage referiert Dr. Peter Bartl am 16. März beim AssCompact Vorsorgesymposium. Mehr darüber lesen Sie auch im Interview in der AssCompact Jänner-Ausgabe.
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