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Kongress: So unterstreichen Sie Ihre Kompetenz im Riskmanagement!

Kongress: So unterstreichen Sie Ihre Kompetenz im Riskmanagement!

02. Mai 2017

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4 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

„Die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bietet aufgrund ihrer Komplexität und damit auch dem Erfordernis nach qualifizierter Beratung eine sehr gute Gelegenheit die eigene Kompetenz in Fragen des Risikomanagements unterstreichen und unter Beweis stellen zu können“, sagt der Haftpflichtexperte Dr. Helmut Tenschert im AssCompact Interview. Jetzt zum Vermögensschadenkongress am 18. Mai in Wien anmelden und Wissensvorsprung sichern.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 02.05.2017

Warum ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein interessanter Markt für Versicherungsmakler?

Es handelt sich dabei um die unmittelbare und persönliche Absicherung des Unternehmers oder Freiberuflers. Wer da punkten kann, der hat es dann meist nicht mehr weit auch die weiteren Unternehmensversicherungen in die Betreuung zu bekommen.

Was sind die häufigsten Haftungsfallen für beratende Berufe?

Die Herausforderungen an richtige und fehlerlose Informationen durch die Angehörigen der beratenden Berufe werden zunehmend größer. Behauptete Fehlleistungen durch angebliche Falschberatungen führen generell öfter zu Inanspruchnahmen, denen zu begegnen ist. Grund und Beweis dafür sind die vielen verpflichtenden Vermögenschadenhaftpflichtversicherungen, die der Gesetzgeber einschlägigen Berufen vorschreibt. Diese sollen vor allem den geschädigten Dritten schützen, bei einer Insolvenz des Beraters seine Schadenersatzforderungen nicht ersetzt zu erhalten. Von einer Fortsetzung dieses Trends kann man ausgehen.

Können Sie uns ein Beispiel aus der Praxis nennen?

Da fällt mir gleich das Beispiel eines Versicherungsmaklers ein, der wegen seiner – aus Sicht des Gerichtes – zu wenig ausführlichen Beratung und Information eines Frauenarztes zur Haftung herangezogen worden ist. Der Arzt wurde in einem tragischen Fall der Geburt eines behinderten Kindes wegen der Verletzung von Informations- und Aufklärungspflichten zur Haftung für den gesamten Unterhalt dieses Kindes verurteilt und gingen diese Ansprüche über die bestehende Versicherungssumme weit hinaus.

Im folgenden Zivilprozess gegen den Makler wegen unzureichender Beratung befand das Gericht, er hätte seinen Kunden über die neueste Judikatur des OGH, die eine entsprechende Risikoerhöhung für den Arzt ausgelöst hatte, nicht, oder zu wenig informiert. Dieses Urteil bringt die Feststellung, dass der Versicherungsmakler im Sinne von “Bestadvice” die einschlägige Rechtsprechung zu verfolgen und seinen Kunden auf daraus resultierende höhere Risken aufmerksam zu machen hat, bzw. ihm ein adäquates Absicherungsangebot mit höheren Versicherungssummen unterbreiten muss. Alleine daraus wird klar ersichtlich, wie streng der Haftungsmaßstab ist, den die Gerichte für Beratungen anlegen. Vielen Kollegen ist dieser Fall noch in Erinnerung, der breit diskutiert worden ist.

Beim Vermögensschadenhaftpflichtkongress am 18. Mai in der Pyramide in Wien/Vösendorf stehen zeitgemäße Versicherungslösungen rund um Vermögensschadenhaftpflicht und D&O im Fokus. Hier geht´s zum detaillierten Programm.

Veranstalter ist AssCompact in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Vermögenschadenhaftpflicht (DGVH). Im Top-Preis von 149 Euro (+ 20% MwSt) ist neben dem Seminarbeitrag auch die kulinarische Verpflegung inkludiert. Zur Anmeldung hier klicken.

Foto: Dr. Helmut Tenschert, Moderator des Kongresses 

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