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Kreuzfahrt: Preisminderung nach Kabinen-Upgrade

Kreuzfahrt: Preisminderung nach Kabinen-Upgrade

30. August 2016

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2 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

Meist freuen sich Urlauber über ein Upgrade – nicht aber diese Passagierin: Sie zog in Deutschland vor Gericht, weil sie bei einer Kreuzfahrt in einer um 2.400 Euro teureren Kabine schlafen musste.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 30.08.2016

Weil die Frau generell schnell seekrank werde, habe sie eine Balkonkabine mit Blick aufs Meer gebucht – dies mildere den Schwindel. Bei der Kreuzfahrt wurde sie jedoch in einer Suite untergebracht, die eigentlich mehr als 2.400 Euro mehr gekostet hätte. Sie war größer als die ursprünglich gebuchte Kabine, hatte aber keinen Balkon, sondern einen Zugang zu einer kleinen Sonnenterrasse.

Klägerin fordert Preisminderung und Schmerzensgeld

In dieser Kabine litt die Urlauberin die gesamte Kreuzfahrt über unter Seekrankheit, berichtet spiegel.de. Das habe unter anderem daran gelegen, dass sich die Seitenfenster nicht öffnen ließen, meinte die Frau. Sie klagte deshalb auf eine Minderung des Reisepreises um 40% plus mindestens 1.000 Euro Schmerzensgeld.

Das Amtsgericht Rostock gab der Klägerin teilweise recht. Die Reederei habe der Passagierin und ihrem Mann nicht die vertraglich zugesicherte Kabine zur Verfügung gestellt. Dies sei ein Reisemangel. Allerdings erachtete das Gericht nur eine Preisminderung von zehn Prozent als angemessen, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

Quelle: spiegel.de; bearbeitet von AssCompact Österreich

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