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LV-Rücktritt: VKI meldet Vergleich „in zweistelliger Millionenhöhe“

LV-Rücktritt: VKI meldet Vergleich „in zweistelliger Millionenhöhe“

30. Oktober 2017

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2 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Versicherungsbranche einigten sich auf einen Vergleich zum Rücktritt bei Lebensversicherungen. Für rund 7.000 Teilnehmer an der Sammelaktion werden die Versicherer „einen namhaften Beitrag in zweistelliger Millionenhöhe“ aufwenden, teilte der VKI heute mit.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 30.10.2017

Von März 2016 bis Mitte September 2017 hatte der VKI Konsumenten dazu aufgerufen, Lebensversicherungsverträge mit fehlender oder mangelhafter Rücktrittsbelehrung einzureichen. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) zufolge steht den Kunden in solchen Fällen ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.

7.000 Kunden erhalten mehr als bezahlte Prämien zurück

Der VKI war der Ansicht, dass im Rücktrittsfall den Kunden Ansprüche gegenüber den Versicherern zustehen und daher die Prämien samt Zinsen zurückzuzahlen seien. Abzuziehen wäre lediglich eine Risikoprämie. Die Versicherungsbranche hingegen hielt diese Ansprüche für unbegründet. Nach intensiven Verhandlungen sei es nun gelungen, für die rund 7.000 Aktionsteilnehmer einen Rahmenvergleich zu vereinbaren. Diese erhalten demnach in der Regel mehr als die einbezahlten Prämien von der Versicherung zurückerstattet.

„Gerichtliche Durchsetzung“ bei restlichen Versicherern

96% der Versicherungen erklärten sich laut VKI einverstanden, diese Branchenlösung umzusetzen. Der VKI werde sich bemühen, „bei jenen Versicherungen, die zu keiner Lösung bereit waren, eine gerichtliche Durchsetzung anzubieten“. Die Betroffenen erhalten in den nächsten Wochen ein individuelles Angebot übermittelt, das sie innerhalb einer Frist von acht Wochen annehmen können.

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