Die Kasko-Versicherung eines 27-jährigen Linzers sollte für den angeblichen Diebstahl hochpreisiger Alufelgen und selbst verursachte Kratzer am PKW zahlen. Der mutmaßliche Betrüger konnte von der Landeskriminalpolizei überführt werden.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 16.07.2020
Ein 27-jähriger Linzer erstattete am 3. November 2019 bei der Polizei Anzeige über den Diebstahl von vier hochpreisigen Alufelgen von seinem Pkw. Er reichte dann die Schadensmeldung bei seiner Versicherung ein. Im Laufe der folgenden Wochen kamen jedoch zunehmend Zweifel an den Angaben, bzw. der Glaubwürdigkeit des 27-Jährigen auf. Nach akribischen Ermittlungen wurden eindeutige Beweise für einen Versicherungsbetrug gefunden.
Fotos sollten als Beweis für Kasko-Versicherung dienen
Demnach hatte er das Fahrzeug von einem Bekannten aus dem Bezirk Gmunden auf Kredit gekauft. Bereits bei der Erstellung des Kaufvertrages ersuchte der 27-Jährige den Verkäufer, ihm aus Gefälligkeit auch den Verkauf von teuren Felgen zu bestätigen.
Von einer Firma aus dem Bezirk Amstetten lieh sich der 27-Jährige dann Alufelgen der gleichen Marke aus, um diese angeblich auf seinem Pkw „Probestecken“ zu können. Dann machte er Fotos seines Pkw mit den geliehenen Felgen, die er bei der Schadenseinreichung präsentieren konnte.
Kratzer am PKW selbst hinzugefügt
Während ihrer Ermittlungen stieß die Polizei noch auf einen weiteren Kasko-Schaden am Pkw des 27-Jährigen. Demnach hätten unbekannte Täter am 28. April 2020 den in Linz abgestellten Pkw im Frontbereich massiv zerkratzt.
Tatsächlich konnte aber festgestellt werden, dass der Linzer bereits kurz vor dem Kauf des Pkw dem 34-jährigen Bekannten über diverse kleinere Lackschäden und Kratzer schrieb. Er wolle den Pkw noch mehr beschädigen und dann eine Anzeige bei seiner Versicherung machen. Dies wurde vom 34-jährigen Bekannten bei einer weiteren Vernehmung bestätigt, vom mutmaßlichen Täter jedoch trotz der starken Beweise geleugnet.
Der Beschuldigte wird wegen versuchten schweren Betruges in zwei Fällen, der Vortäuschung einer gerichtlich strafbaren Handlung und der falschen Beweisaussage vor der Kriminalpolizei bei der Staatsanwaltschaft Steyr angezeigt.
Quelle: Landeskriminalamt Oberösterreich und NÖN.at
Bild: © Irina Meshcheryakova
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