Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat das Konsultationsverfahren für einen „Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ gestartet. Marktteilnehmer können ab sofort Stellung dazu beziehen.

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 18.02.2020
Schon jetzt müssen die von der FMA beaufsichtigten Unternehmen aufgrund allgemeiner gesetzlicher Vorgaben auch Umwelt-, Sozial- und Unternehmesnführung/Governance-Risiken beachten. Durch aktives Managen der ESG-Risiken („environement“, „social“, „governance) soll der Finanzmarkt einen Beitrag beim Übergang in ein nachhaltigeres Wirtschaftsmodell leisten. Der Leitfaden soll Marktteilnehmer regulatorisch beim Management der einschlägigen Risiken unterstützen.
Um ein „gemeinsames Verständnis“ zwischen FMA und beaufsichtigten Unternehmen aufzubauen und gleiche Wettbewerbsbedingungen („level playing field“) sicherzustellen, steht der Leitfaden als sektorübergreifende Informationsquelle für Banken, Versicherungen, Asset Manager, Pensions- und Betriebliche Vorsorgekassen zur Verfügung. Er sieht vor, Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden Risikokategorien, die Unternehmensführung und Governance der Unternehmen sowie die etablierten Transparenzpflichten miteinzubeziehen.
Der Entwurf des Leitfadens ist auf der FMA-Website abrufbar. Alle Interessierten sind eingeladen, ihre schriftliche Stellungnahme direkt an die FMA zu übermitteln.
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