Der Nationalrat hat eine Neuregelung zum Rücktritt von Versicherungen beschlossen. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 05.07.2018
Mit dem neuen Gesetz werde Fairness geschaffen, heißt es in der ÖVP. Ohne diese Änderung würden Lebensversicherungen für die Versicherer unattraktiv und irgendwann nicht mehr angeboten. Als „sehr konsumentenfreundlich“ sieht Peter Weidinger (ÖVP) die Regelung für das erste Jahr an.
Bei einem Rücktritt aufgrund mangelhafter Belehrung erhalten Versicherungsnehmer im ersten Jahr die gesamten Prämien inklusive Abschlusskosten zurück. Ab dem zweiten bis zum Ende des fünften Jahres wird der Rückkaufswert ohne Berücksichtigung der Abschlusskosten sowie ohne Stornogebühren erstattet. Nach fünf Jahren erhalten Kunden den Rückkaufswert. In diesem Fall kann die Versicherung – so vereinbart und angemessen -Stornogebühren abziehen.
SPÖ warnt vor Staatshaftung
Die SPÖ stimmte gleich aus mehreren Gründen gegen den Gesetzesentwurf. Kai Jan Krainer begründete die Ablehnung mit dem Konsumentenschutz und dem Abwarten offener Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs. Außerdem warnte die SPÖ erneut vor dem Eintritt der Staatshaftung, sollten viele Verträge gleichzeitig aufgelöst werden.
Mängel in der Ausarbeitung
Im dritten Anlauf werde nun ein Vorhaben der Versicherungswirtschaft umgesetzt, kritisierte Bruno Rossmann von der Liste Pilz. Das Gesetz widerspreche dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz. In seiner Argumentation stützte er sich auf eine Studie des Europarechtsexperten Maderbacher. Außerdem seien die Übergangsfristen zu kurz gewählt und die Entscheidungen durch den OGH abzuwarten, so Rossmann.
Überdies sei der Gesetzesentwurf legistisch nicht sauber erarbeitet, so Rossmann, der sich unter anderem auf die Stellungnahme des Justizministeriums bezog. In diesem Zusammenhang kritisierte er die kurze Frist der Ausschussbegutachtung von einer Woche im Gegensatz zu der für Regierungsvorlagen vorgesehenen Begutachtungsfrist von mindestens sechs Wochen.
„Rechtssicherheit geschaffen“
Seit zwei Jahren sei versucht worden, in diesem Bereich eine Lösung zu finden, so Peter Wurm (FPÖ). Nun habe man eine Lösung im Sinne der Konsumenten gefunden, die sogar besser als die aktuelle deutsche Regelung sei. Rechtssicherheit werde geschaffen, unterstrich auch Fraktionskollege Hermann Brückl. Bislang sei die Verjährungsfrist aufgrund der vielen Änderungen und Gerichtsentscheidungen unklar gewesen, nun habe man einen vertretbaren Mittelweg gefunden.
Schwenk bei den NEOS
Anders als noch im Finanzausschuss stimmten die NEOS im Nationalrat nun für das Gesetz. Der Status quo werde damit verbessert und eine höhere Rechtssicherheit geschaffen, meinte Karin Doppelbauer. Andererseits sei das Gesetz als Initiativantrag der Regierungsparteien eingebracht worden, um die Begutachtungsfrist zu umgehen. Daher sei die Qualität des Gesetzes nicht die beste, verwies Doppelbauer ebenfalls auf die Stellungnahme des Justizministeriums, die auf legistische Mängel hinweist.
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