Eine Lebensversicherung kann nicht nur der Vorsorge bzw. Absicherung biometrischer Risiken dienen, sondern auch entscheidend bei der Weitergabe von angespartem Kapital sein.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 16.12.2014
Eine Lebensversicherung kann nicht nur der Vorsorge bzw. Absicherung biometrischer Risiken dienen, sondern auch entscheidend bei der Weitergabe von angespartem Kapital sein. Eine Lebensversicherungspolizze fällt im Ablebensfall nicht in den Nachlass.
„Durch das Bezugsrecht in der Lebensversicherungspolizze können Personen, die aus verschiedensten Gründen nicht ins Testament eingesetzt werden sollen, ihrerseits diskret bedacht werden“, sagt Dr. Josef Stockinger, Generaldirektor der Oberösterreichischen Versicherung (im Bild oben). Beispiele wären Patchwork-Familien oder andere kompliziertere Familienzusammensetzungen.
Schnell Entschlossene können für Lebensversicherungsverträge bis Jahresende noch 1,75% Zinsgarantie erhalten. Die Versicherungsnehmer erhalten außerdem mit der Gewinnbeteiligung ihren Anteil am Veranlagungserfolg des Deckungsstocks.
Die Oberösterreichische Versicherung wird ihren Kunden auch weiterhin ein langfristiges Zinsversprechen bieten. Generaldirektor Stockinger: “Für langfristige Vorsorgedenker ist daher die klassische Lebensversicherung mit Zinsgarantie das unangefochten attraktivere Sicherheitsprodukt im Vorsorgebereich.
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