Wie ein aktueller EU-Vergleich zeigt, ist der Tod jedes sechsten Verkehrsteilnehmers auf Alkoholkonsum zurückzuführen. „Österreich liegt dabei nur im EU-Schnitt. Wir müssen in Zukunft alles daran setzen, dass diese Quote so schnell wie möglich sinkt“, erklärt Kurt Benesch, Leiter des Allianz Kundenservices.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 09.12.2014
Wie ein aktueller EU-Vergleich zeigt, ist der Tod jedes sechsten Verkehrsteilnehmers auf Alkoholkonsum zurückzuführen. „Österreich liegt dabei nur im EU-Schnitt. Wir müssen in Zukunft alles daran setzen, dass diese Quote so schnell wie möglich sinkt“, erklärt Kurt Benesch, Leiter des Allianz Kundenservices (im Bild).
Ein aktueller Allianz Vergleich beleuchtet die von der WHO ermittelten Todesfallraten pro 100.000 Einwohner über 15 Jahre im Straßenverkehr, die auf Alkohol zurückzuführen sind. Dabei zeigen sich deutliche länderspezifische Unterschiede: Italien weist mit 2,7% die niedrigste Alkohol-Todesfallrate bei Verkehrsopfern auf. Die Niederlande und Dänemark folgen mit jeweils 4,5% ex aequo auf dem zweiten Platz. Österreich befindet sich mit 13,2% auf Position 13 und liegt damit noch unter dem EU-Schnitt von 16,6%.
Wirft man einen Blick auf die Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei den im Straßenverkehr auf Alkohol zurückzuführenden Todesfällen, so liegen Herr und Frau Österreicher ebenfalls unter dem EU-Schnitt. Während auf Österreichs Straßen 18,8% (EU: 22,1%) der Männer auf diese Art und Weise verunglücken, so liegt diese Quote bei den weiblichen Verkehrsteilnehmerinnen bei 7,5% (EU: 11,1%).
Allgemeine Unfallzahlen mit Alkoholbeteiligung im Straßenverkehr zeigen, dass 2013 rund 2.100 Männer und etwas mehr als 300 Frauen in derartige Unfälle verwickelt waren. Wie der aktuelle Sicherheitsreport des Allianz Zentrums für Technik belegt, sticht eine Gruppe in Hinblick auf Alter und Geschlecht besonders heraus: Rund ein Viertel aller alkoholisierten Verursacher von Verkehrsunfällen in Österreich ist zwischen 18 und 24 Jahren alt, davon sind 90% männlich. Wie das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) erhoben hat, ist bei den Frauen die Gruppe der 40– bis 49-Jährigen am auffälligsten: jeder vierte Unfall mit weiblicher Beteiligung geschah mit alkoholisierten Lenkerinnen dieser Altersklasse.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt auch bei einer Alkoholisierung des Verursachers für Schäden auf, die Dritten zugefügt werden. Die Versicherung kann jedoch in diesem Fall zumindest einen Teil der gesamten Schadensumme einfordern: „Bis zu 11.000 Euro können im Schadenfall fällig werden, wenn der Lenker zum Unfallzeitpunkt durch Alkohol beeinträchtigt ist“, so Benesch. In der Kasko-Versicherung ist der Versicherer bei Alkoholismus im Regelfall leistungsfrei.
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