Die Regierung hat im Ministerrat diese Woche eine gestaffelte Pensionserhöhung beschlossen.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 24.08.2018
Die Pensionen werden ab 1. Jänner 2019 sozial gestaffelt angehoben. Bis zu einer Höhe von 1.115 Euro gibt es ein Plus von 2,6%. Das betrifft rund 1,1 Mio. Personen bzw. rund die Hälfte der Pensionisten. Je höher der Pensionsbezug ist, desto geringer fällt die Anpassung aus.
Bis zur ASVG-Höchstpension wird die Inflation von 2,0% abgegolten. Für Pensionen zwischen 1.115 (ASVG-Medianpension) und 1.450 Euro wird die Erhöhung von 2,6% auf die Inflationsanpassung von 2,0% abgeschliffen. Von 1.450 bis zur ASVG-Höchstpension von 3.402 Euro wird die Inflation von 2,0% abgegolten. Für darüber liegende Pensionen gibt es einen monatlichen Fixbetrag von 68 Euro.
Die Kosten für das Budget werden von der Regierung mit „knapp über einer Milliarde Euro“ angegeben.
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