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PVA: Öffentlichkeit hat „verfälschtes Bild“ des Pensionssystems

PVA: Öffentlichkeit hat „verfälschtes Bild“ des Pensionssystems

29. September 2017

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News-Management & Wissen

Einen „Faktencheck“ zur Pensionsdebatte will die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mit aktuellen Daten liefern. Die Zahlen würden beweisen, dass Österreichs Pensionssystem „langfristig über eine gesicherte Finanzierung verfügt“.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 29.09.2017

Immer wieder komme es nämlich vor, dass die Zahlen „aus dem Zusammenhang gerissen“ werden, sagt Manfred Anderle, Obmann der PVA. „Als Folge davon kann in der öffentlichen Wahrnehmung ein verfälschtes Bild über das Niveau der gesetzlichen Pensionen und die Tragfähigkeit des österreichischen Pensionssystems entstehen.“ Dies schade dem Ansehen des „sehr guten gesetzlichen Pensionssystems“ und verunsichere die Menschen unnötig.

Untersucht wurden alle rund 29.000 Alterspensionen, die von Jänner bis August 2017 neu zuerkannt wurden (ohne zwischenstaatliche Fälle). Auf dieser Basis ergibt sich eine durchschnittliche Alterspension (brutto und ohne Berücksichtigung von Zulagen) von 1.635 Euro pro Monat. Diese liege somit deutlich über dem Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen (=AZ-Einzelrichtsatz, liegt 2017 bei 889,84 Euro). Bei 30 bis 40 Versicherungsjahren liegt die durchschnittliche Pensionshöhe bei 1.256 Euro monatlich. Ab 40 Versicherungsjahren beträgt die Alterspension 2.064 Euro pro Monat und ist damit mehr als doppelt so hoch wie der AZ-Einzelrichtsatz. Bei drei Viertel (76%) aller neu zuerkannten Pensionen liegt die Durchschnittshöhe über dem AZ-Einzelrichtsatz. Im Fall von 40 oder mehr Versicherungsjahren liegen die Pensionen zu 79% über dem AZ-Einzelrichtsatz.

Die Beitragseinnahmen der PVA beliefen sich auf 28,7 Mrd. Euro, die Pensionsaufwendungen auf 29,8 Mrd. Euro. Damit war der reine Pensionsaufwand zu über 96% durch Beiträge gedeckt.

Pensionen bei 60% bis 80% des Einkommens

Laut EU-Ageing-Report 2015 gibt es bis 2060 einen moderaten Anstieg der österreichischen Gesamtausgaben für sämtliche Pensionen von 13,9% des BIP auf 14,4%. Auf Basis einer reinen Pensionskontoberechnung kann bei Beibehaltung des aktuellen gesetzlichen Status von folgenden Einkommensersatzbeispielen ausgegangen werden:

  • 40 Beitragsjahre – mit 15,3% Abschlag (=5,1% x 3 Jahre) = 60% Ersatzrate
  • 45 Beitragsjahre – ohne Abschlag = 80% Ersatzrate
  • 45 Beitragsjahre – mit 15,3% Abschlag (=5,1% x 3 Jahre) = 68% Ersatzrate

Für einen Pensionsantritt nach dem Regelpensionsalter sind Zuschläge vorgesehen. Je nach Beitragsjahren und möglichen Abschlägen werden nach aktuellem Stand der Gesetze zwischen 60% und 80% des durchschnittlichen monatlichen Lebenseinkommens (brutto, bis zur Höchstbeitragsgrundlage) an Pensionsleistung ausgezahlt.

Frauen mit weitaus weniger Pension

Rund 89% der Männer, die in Pension gehen, haben mehr als 40 Versicherungsjahre erworben. Bei Frauen beträgt dieser Anteil knapp 41%. Die Durchschnittspensionen liegen bei Männern größtenteils weit über jenen der Frauen. Der Grund dafür sind niedrigere Beitragsgrundlagen, die unter anderem aus geringeren Einkommen (Teilzeit) oder Zeiten der Kindererziehung resultieren. 

„Pensionisten in Österreich besser abgesichert als in Deutschland“

Für den PVA-Obmann Manfred Anderle sind die Fakten „ein eindeutiger Beweis dafür, dass das österreichische Pensionssystem langfristig über eine gesicherte Finanzierung verfügt“ und den Menschen eine nachhaltige Grundsicherung im Alter biete. „Dies ist in anderen europäischen Ländern nicht immer der Fall“, verweist Anderle auf eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus Deutschland, die dem österreichischen Pensionssystem ein hervorragendes Zeugnis ausstellt. Demnach erhalten Pensionisten in Österreich eine deutlich höhere Ersatzrate als deutsche Rentner und seien damit wesentlich besser abgesichert.

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