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Rücktrittsrecht: Finanzausschuss beschließt Novelle

Rücktrittsrecht: Finanzausschuss beschließt Novelle

29. Juni 2018

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2 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

Der Finanzausschuss des Parlaments hat den Entwurf zur Neuregelung des Rücktritts von Lebensversicherungen in Richtung Plenum verabschiedet. Die Regierungsparteien sehen damit Rechtssicherheit hergestellt, während sich die Opposition skeptisch zeigt.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 29.06.2018

Der Gesetzesvorschlag sieht ab 2019 im Fall einer mangelhaften Belehrung Folgendes vor:

Bei einem Rücktritt im ersten Jahr soll die gesamte Prämie einschließlich der Abschlusskosten rückerstattet werden – Zinserstattung ist nicht vorgesehen. Ab dem zweiten bis zum Ende des fünften Jahres wird der Rückkaufswert ohne Abschlusskosten und ohne Stornogebühren ausbezahlt. Ab dem sechsten Jahr soll nur noch der Rückkaufswert abzüglich Stornogebühren erstattet werden.

Rücktrittsrecht EU-konform?

Durch das Gesetz werden EU-Grundsätze verletzt und Versicherungen einseitig bevorzugt, kritisierte Bruno Rossmann von der Liste Pilz. Geht es nach der Opposition so sollten anhängige oberstgerichtliche Entscheidungen abgewartet werden. Der Gesetzesvorschlag sei EU-konform, argumentierte hingegen ÖVP-Finanzsprecher Karlheinz Kopf.

SPÖ sieht drohende Staatshaftung

Gleich aus mehreren Gründen stimmte die SPÖ gegen den Gesetzesentwurf. Neben dem Konsumentenschutz und europarechtlichen Bedenken begründeten Kai Jan Krainer und Selma Yildirim die Ablehnung mit einer möglichen Staatshaftung. Demnach könnten innerhalb einer kurzen Zeitspanne mehrere Millionen Versicherungsverträge gekündigt werden, was durch die Versicherungsbranche nicht getragen werden könne. Die derzeitige Rechtslage erfordere Rechtssicherheit, sagte Hermann Brückl (FPÖ). Es sei nun ein Kompromiss gefunden worden, der für Versicherungen und Konsumenten tragbar sei.

Offen ließen sich die NEOS eine Zustimmung im Plenum. Inhaltlich sah Karin Doppelbauer richtige Ansätze, um bestehende Verträge rechtssicher zu machen. Aufgrund der kurzen Begutachtungsfrist stimmten die NEOS jedoch dagegen und behielten sich eine Zustimmung vor.

Die Gesetzesinitiative wurde schließlich mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ zur Abstimmung im Plenum verabschiedet.

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