Aufgrund der aktuellen Entwicklungen stuft die Europäische Reiseversicherung Covid-19 nicht als Pandemie ein und versichert damit in der Storno- und Reiseabbruchversicherung. Aber: Von Reisen in Länder mit Sicherheitsstufe 5 und 6 ist dringend abzuraten und es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz!
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 02.07.2020
Derzeit ist von Reiseversicherungen vor allem in Verbindung mit dem Coronavirus die Rede. Empfehlenswert ist die Inanspruchnahme fachkundiger Beratung in heimischen Reisebüros oder beim Reiseveranstalter. Sollte eine Reise vom Reiseveranstalter abgesagt werden, dürfen keine Stornokosten verrechnet werden. Kein Stornoschutz besteht weiterhin, wenn Versicherte die Reise nicht antreten können oder wollen, weil sie zu einer Risikogruppe zählen. Oder sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort wegen einer Ansteckung sorgen.
Auch während der Reise besteht Deckung bei einer Erkrankung an Covid-19. Während der Reise sind sämtliche damit verbundene Behandlungskosten inklusive Covid-Test und Rückreisekosten gedeckt. Auch die Kosten für eventuell längere Aufenthalte bzw. zusätzliche Rückreisekosten. Krankenhauskosten von bis zu einer Million Euro sind dabei gedeckt. Schließlich kann ein Tag auf einer Intensivstation eines Krankenhauses 10.000 Euro und mehr kosten. Die Rückholkosten sind zu 100 Prozent gedeckt. Eine Rückholung im Ambulanzjet von einer griechischen Insel nach Österreich kostet etwa 40.000 Euro.
Ebenso ist ein Reiseschutz in der eigenen Heimat wichtig: „Fälschlicherweise wird die Wichtigkeit eines ausreichenden Reiseschutzes bei Reisen in der eigenen Heimat häufig unterschätzt“, warnt Mag. Wolfgang Lackner (Foto), Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung, „doch eine Versicherung ist natürlich auch bei einer Reise in Österreich absolut sinnvoll.“
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