Offene Rechnungen möglichst rasch und erfolgreich zu betreiben ist von enormer wirtschaftlicher Bedeutung für Unternehmen. Hier gilt es kompetent und effizient vorzugehen – am besten mit einer starken Rechtsschutzversicherung an der Seite. Die D.A.S. Rechtsschutz AG informiert, worauf es wichtig ist zu achten.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 31.03.2022
- Exakte Schuldnerdaten eruieren. Bei Privatpersonen ist die Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift erforderlich. Bei Unternehmen muss der exakte Firmenwortlaut, die Adresse plus Angabe des Firmeninhabers bzw. der Gesellschaftsform angegeben werden.
- Gerichtsstandvereinbarung. Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts kann nur zwischen Unternehmen ausdrücklich vereinbart werden – und das bereits bei Vertragsschluss.
- Eigentumsvorbehalt. Dass Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer bleiben, ist nur bei beweglichen Sachen und ausdrücklicher Vereinbarung gültig.
- Zahlungsziel und Zinsen. Das Zahlungsziel kann vereinbart werden, ansonsten gilt die Fälligkeit nach Rechnungserhalt. Ab Fälligkeit können die gesetzlichen Zinsen geltend gemacht werden.
- Stornogebühren. Tritt ein Vertragspartner ungerechtfertigt vom Vertrag zurück, muss er bereits getätigte Aufwendungen ersetzen. Alternativ kann eine Stornogebühr vereinbart werden.
- Mahnwesen. Sinnvoll sind zwei Mahnungen, angemessene Mahnspesen sind zulässig.
Wie hilft das D.A.S. RechtsService Inkasso?
Die Sachbearbeiterinnen und Sachberater des RechtsService Inkasso beraten und helfen D.A.S. Kundinnen und Kunden bei der Eintreibung offener Rechnungen. Der Inkasso-Rechtsschutz der D.A.S. leistet eine volle Kostenübernahme bei der Eintreibung unbestrittener Außenstände. Der D.A.S. Vertrags-Rechtsschutz unterstützt außerdem bei der Betreibung bestrittener Forderungen. Zusätzlich übernimmt die D.A.S. die Forderungsanmeldung bei Insolvenz des Schuldners.
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