Die wesentlichen vorvertraglichen Anzeigeverpflichtungen für den VN sind in §§ 16ff VersVG geregelt. Sie besitzen eine große Praxisrelevanz, denn die Einhaltung dieser Verpflichtungen hat im Schadenfall direkten Einfluss auf die Frage der Leistungspflicht des Versicherers. Die zahlreichen OGH-Urteile belegen zudem, dass das Thema durchaus hohes Streitpotenzial in sich birgt. Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA, widmet sich diesem Thema bei den AssCompact Beratertagen am 5. Mai 2022 in Wien/Vösendorf und am 10. Mai 2022 in Innsbruck/Mills.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 30.03.2022
Wechselseitige Pflichten der Vertragsparteien bereits im vorvertraglichen Stadium
Für das österreichische Privatrecht kennzeichnend ist, dass bereits vor Vertragsabschluss für die künftigen bzw. potenziellen Vertragsparteien wechselseitige Schutz- und Sorgfaltspflichten sowie Aufklärungspflichten bestehen (sog. Schuldverhältnis in contrahendo), die unabhängig davon existieren, ob es letztlich tatsächlich zum Vertragsabschluss kommt oder nicht.
Symmetrische Informationserteilung als gesetzliches Ziel
Im versicherungsvertraglichen Regime geht das VersVG noch einen großen Schritt weiter und normiert für die (künftigen) Vertragsparteien ganz konkrete Informations-, Anzeige- und Aushändigungspflichten. Das Ziel, das dabei von Gesetzes wegen verfolgt wird, ist klar umrissen: Jeder der potenziellen Vertragspartner – VN einerseits und VR andererseits – verfügt seinerseits über einen gewissen Informationsvorsprung: Das Risikopotenzial, das der VR übernehmen soll, wird regelmäßig durch den VN bestimmt, der insofern dem VR gegenüber einen Informationsvorsprung hat; diesem Informationsdefizit des Versicherers steht regelmäßig das Informationsbedürfnis des VN gegenüber, Aufklärung über den genauen Deckungsumfang zu erhalten. Die wechselseitige Informationserteilung bereits vor Vertragsabschluss soll eine mögliche asymmetrische Informationslage vermeiden helfen und dafür sorgen, dass der Versicherungsvertrag mit einer adäquaten Risiko-Prämien-Äquivalenz zustande kommt.
Praxisrelevanz & zahlreiche OGH-Urteile
Die wesentlichen vorvertraglichen Anzeigeverpflichtungen für den VN sind in §§ 16ff VersVG geregelt. Sie besitzen eine große Praxisrelevanz, denn die Einhaltung dieser Verpflichtungen hat im Schadenfall direkten Einfluss auf die Frage der Leistungspflicht des Versicherers. Die zahlreichen OGH-Urteile belegen zudem, dass das Thema durchaus hohes Streitpotenzial in sich birgt.
Die Fälle betreffen dabei nicht nur – wie man vielleicht auf den ersten Blick meinen könnte – die Personenversicherungssparten, sondern auch die Sach- und die Vermögensversicherung.
Für den Versicherungsmakler als „Bundesgenosse des VN“ ist die Kenntnis dieser Verpflichtungen sowie ein fundierter Überblick über die Judikaturlinie des OGH ein absolutes „must“.
AssCompact Beratertage – DAS BRANCHENUPDATE!
Die AssCompact Beratertage bieten einen bewährten Mix aus interessanten Keynote-Vorträgen und aktuellen Informationen zum Produkt- und Serviceangebot namhafter Versicherungs- und Servicegesellschaften in Form von Impulsvorträgen. Bei den Terminen am 5. Mai 2022 in Wien/Vösendorf und am 10. Mai 2022 in Innsbruck/Mills wird dazu u.a. das für die tägliche Vermittlerpraxis wichtige Thema „Vorvertragliche Informations- und Anzeigepflichten nach §§ 16ff VersVG“ aufbereitet.
Vortragender ist Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA, der sich dieser Thematik seit vielen Jahren als Univ.-Lektor an der Donau Universität und an der Executive Academy der Wirtschaftsuniversität Wien widmet und für die entsprechende inhaltliche Darstellung im Fachbuch-Beststeller „Versicherungsvertragsrecht“ (Gisch/Reisinger, Verlag Österreich 2021) verantwortlich ist.
Die Termine der AssCompact Beratertage 2022 im Überblick inkl. Anmeldung:
- Donnerstag, 28. April 2022 in Linz/Hörsching
- Dienstag, 03. Mai 2022 in Graz
- Donnerstag, 05. Mai 2022 in Wien/Vösendorf
- Dienstag, 10. Mai 2022 in Innsbruck/Mils
Alternativ zu den Präsenzveranstaltungen finden die AssCompact Beratertage auch ONLINE via AssCompact LiveTV statt! An drei Veranstaltungstagen liefern jeweils drei Partner ein Branchenupdate mit Fachinformationen und Highlights aus den Gesellschaften – pro ONLINE Beratertag 1,5 unabhängige IDD Weiterbildungsstunden inklusive. Die Lernerfolgskontrolle erfolgt je ONLINE Tag nach dem dritten Vortrag. Dauer der Sendung: jeweils von 11.00 bis 13.15 Uhr.
Die ONLINE Termine im Überblick inkl. Anmeldung:
- Donnerstag, 12. Mai 2022 von 11.00 bis 13.15 Uhr
- Dienstag, 17. Mai 2022 von 11.00 bis 13.15 Uhr
- Donnerstag, 19. Mai 2022 von 11.00 bis 13.15 Uhr
Den gesamten Beitrag lesen Sie in der AssCompact April-Ausgabe!
Foto oben: Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA, Geschäftsführer des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der WKO, Univ.-Lektor für Versicherungsrecht an der Donau Universität und an der Executive Academy der Wirtschaftsuniversität Wien sowie Co-Veranstalter des Seminars aus Versicherungsrecht am Institut für Zivilrecht der rechtwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien
Titelbild: ©Tiko – stock.adobe.com
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