Sowohl Vermittler, die bereits Erfahrung mit D&O-Versicherungen haben, als auch Neueinsteiger können vom R+V-Expertenteam Fachwissen mit bis zu 4 IDD-Stunden abholen. Im Fokus steht die D&O-Absicherung in Zeiten der Covid-Krise. Alle Termine & Anmeldung: mehr….
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 07.05.2021
D&O-Versicherung: Risiken bei unternehmerischen Entscheidungen vorbeugen
Der Balanceakt zwischen Entscheidungshoheit als Organ einer Gesellschaft und dem immanenten Risiko einer Pflichtverletzung, kann gerade in Krisenzeiten mehr als nachhaltig sein. Um dabei Stabilität zu wahren, sollte bei D&O-Versicherungen auf den Schutz bei möglichen Pflichtverletzungen genau geachtet werden. R+V deckt diesen Bereich umfassend ab und gibt praktische Tipps für Ihr Kundengespräch.
Das Risiko der Pflichtverletzung
Organen einer Gesellschaft muss zu deren Handlungsfähigkeit eine Entscheidungsvollmacht eingeräumt werden. Diese einzuhalten und gleichzeitig zum Wohle des Unternehmens im Sinne der geschuldeten Sorgfalt zu handeln, ist oft ein Pflichtenkonflikt. Das Problem der Pflichtverletzung, die sich für Unternehmensleiter nicht nur aus dem Gesetz (es gilt der Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Geschäftsmannes), sondern auch aus dem Gesellschaftsvertrag, der Satzung, Geschäftsordnung, Anstellungsvertrag, oder Statuten ergeben kann, trifft Manager besonders: sie haften bei deren Verletzung von Gesetzes wegen ab dem Zeitpunkt ihrer Bestellung mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Sind alle Pflichtverletzungen versichert?
Bis auf die Erfüllung des Vorsatztatbestandes sind bei R+V alle Pflichtverletzungen gedeckt – auch die wissentliche Pflichtverletzung ist versichert, solange der Unternehmensleiter bei der unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohl der Gesellschaft zu handeln.
R+V schützt externe und interne Forderungen
Der Vorwurf der Nichteinhaltung der gebotenen Sorgfalt kann sowohl von extern, also Gläubigern oder sonstigen, sich als geschädigt erachteten Dritten gegen die Führungsetage erhoben werden (Außenansprüche), als auch von intern – aus dem eigenen Unternehmen (Innenansprüche).
Außenansprüche können vor allem in Zeiten einer Krise bald virulent werden, bspw. wenn der Insolvenzverwalter Forderungen geltend macht und das Management zur Verantwortung gezogen wird.
Aber auch Innenansprüche sind immer häufiger an der Tagesordnung, da die Klagsfreudigkeit im Wirtschaftsleben zunimmt. Dies ist nicht zuletzt den unzähligen gesetzlichen Bestimmungen geschuldet, auch der Pflichtenkatalog, den ein Unternehmensleiter einzuhalten hat, wird vertraglich noch vertieft. Bei Säumnissen seitens des Unternehmens wird schnell ein Schuldiger gesucht und ein Pflichtverstoß zum Vorwurf gemacht. Wird Managern eine Pflichtverletzung angelastet, kann dies sehr schnell hohe (Anwalts)Kosten mit sich bringen.
Kosten können schon vor einem Urteil anstehen
Kosten dieser Art werden häufig schon vor Einleitung eines Verfahrens produziert. Diese sind bei der D&O-Versicherung von R+V umfasst (Rechtsschutzfunktion der D&O). Das gilt bis hin zum tatsächlichen Schadenersatzanspruch, der als Befriedigungsfunktion den zweiten Pfeiler des D&O-Schutzes darstellt. Ein besonderes USP von R+V ist außerdem, dass die Versicherungssumme sowohl in voller Höhe für die Abwehrkosten als auch in voller Höhe für den Schadenersatzanspruch zusteht. Somit kann ersteres letzteres nicht schon „aufbrauchen“ (unecht zweifach Maximierung).
Unternehmens-D&O oder Persönliche D&O von R+V
R+V versichert in der Unternehmens-D&O anonym sämtliche Personen der Leitungs- und Kontrollorgane, aber auch Compliance- oder Datenschutzbeauftragte von AGs, GmbHs, Stiftungen, Vereinen, Genossenschaften etc. Hier ist VN das Unternehmen (Stiftung/Verein) und Begünstigter das Organ (Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter). Noch exklusiveren Schutz bietet aber die Persönliche D&O, da hier eine einzelne Person ihre D&O-Versicherung abschließen kann, ohne den Schutz mit allen anderen teilen zu müssen.
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Maklerschulungen mit IDD-Stunden:
Egal, ob Sie als Vermittler bereits Profi oder Neueinsteiger im Thema D&O sind, das R+V-Expertenteam holt Sie bei Ihrem Wissensstand ab und liefert Fachwissen in IDD-Qualität und gibt Vertriebstipps, für den direkten Einstieg ins Kundengespräch.
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Bild: © R+V
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