Wenn ein Paket auf dem Versandweg verloren geht, trägt normalerweise der Käufer das Risiko. Was ist jedoch, wenn die verpackte Ware nicht ausreichend verpackt wurde? Darüber urteilte ein deutsches Gericht.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 05.12.2019
Ein Mann hatte über eine Internetplattform einen gebrauchten Banknotenzähler gekauft. Für das 14 Kilogramm schwere Gerät hatte er 200 Euro inklusive Versandkosten gezahlt. Der Apparat erreichte ihn jedoch schwer beschädigt, was er auf eine mangelhafte Verpackung zurückführte. Er dokumentierte die Beschädigungen mit Fotos, klagte den Verkäufer schließlich an und verlangte Schadensersatz.
Käufer trägt grundsätzlich Risiko
Das Amtsgericht Köln gab in seinem Urteil zu bedenken, dass grundsätzlich der Käufer das Risiko für den sogenannten Untergang der Kaufsache trägt. Der Kunde habe die Gefahr der zufälligen Beschädigung zu tragen, sobald die Versandware der Transportperson übergeben wurde. Das trifft laut Gericht jedoch nicht zu, wenn der Verkäufer die Beschädigung zu verantworten hat. Dieser hätte die Ware so verpacken müssen, dass der schwere Banknotenzähler bei einer üblichen Handhabung auf dem Transportweg keinen Stößen ausgesetzt werde.
Verkäufer muss Paket ausreichend verpacken
Die verwendete Luftpolsterfolie und das Zeitungspapier seien hierfür nicht ausreichend gewesen. Dem Verkäufer hätte klar sein müssen, dass die 14 Kilogramm schwere Maschine das Füllmaterial bereits durch ihr Eigengewicht zusammendrücken würde. In dem dadurch entstandenen Hohlraum hätte sich das Gerät schließlich frei bewegen können, was zu einem Totalschaden des Banknotenzählers geführt habe. Der Verkäufer muss dem Käufer den Schaden mit Zinsen ersetzen und die Anwaltskosten des Klägers übernehmen.
Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich
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