Am Montag hat das Wirtschaftsministerium nun endlich die Verordnung zur nationalen IDD-Umsetzung veröffentlicht. Für Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer haben die neuen Standesregeln keine Überraschungen gebracht.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 18.06.2019
Nach langer Wartezeit wurde die „Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über Standes- und Ausübungsregeln für Gewerbetreibende, die die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung ausüben“ im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Für Christoph Berghammer, Obmann des Fachverbandes der Versicherungsmakler, haben die neuen Standesregeln keine Überraschungen gebracht. „Als positiv erachte ich, dass die Statusklarheit betont wird und klargestellt wird, dass der Makler für den Kunden und der Agent für den Versicherer tätig ist“, sagt Berghammer.
Was den Lehrplan für die Weiterbildungsverpflichtung betrifft, scheint derzeit keine rasche Verordnung in Sicht: „Wir hatten kürzlich wieder eine Koordinierungsrunde, leider werden die Wünsche und Begehrlichkeiten von Mitplayern größer.“ Der Fachverband trete aber entschieden dagegen ein, den Markt nicht für weitere Mitbewerber zu öffnen.
„Es wird nicht alles angerechnet werden“
Wie sollen die Maklerkolleginnen und -kollegen aktuell mit der Weiterbildungsverpflichtung umgehen, die ja seit Beginn 2019 in Kraft ist? Berghammer rät dazu, Weiterbildungsveranstaltungen bei unabhängigen Anbietern, den Fachgruppen und Universitäten zu besuchen. Da sei nicht mit Problemen bei der nachträglichen Zertifizierung zu rechnen. Der Fachverbandsobmann warnt aber davor, „dass sich Versicherer von diversen Plattformen beraten lassen, die ihnen erklären, dass das und jenes angerechnet wird. Ich bin sicher: Es wird nicht alles angerechnet werden.“
Zur Verordnung über die Standesregeln für Versicherungsvermittlung hier klicken.
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