Nach einem Schiunfall übernimmt der Unfallversicherer zwar die Kosten für die Hubschrauber-Bergung – allerdings nicht zur Gänze. Darf er das? Diese Frage stellte ein Mitglied an die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) im Fachverband der Versicherungsmakler.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 14.06.2016
Der Mann verletzte sich bei einem Schiunfall so schwer, dass er mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden musste. Kurze Zeit später gelangte beim Patienten die Kostenforderung des Flugrettungsunternehmens ein. Dessen Unfallversicherung, in der auch Berge- und Rückholkosten eingeschlossen sind, übernimmt die Summe grundsätzlich auch. Mit einer Ausnahme: Für den Posten „Einsatzbereitschaft“ in der Höhe von 396 Euro will der Versicherer nicht aufkommen. Dies seien „aktive Personalkosten, um den Flugbetrieb generell aufrecht zu erhalten und kein den Einsatz betreffenden Mehrkostenaufwand“.
Fällt Honorar für Flugretter unter Berge- und Rückholkosten?
Laut Rechtsservice- und Schlichtungsstelle sei nun die wesentliche Frage, ob die Kosten für das Personal zu den Berge- oder Rückholkosten zählen oder eben nicht. Sei die Kostentragung für das Honorar der Flugretter vertraglich so geregelt und daher der Versicherungsnehmer verpflichtet, dafür zu zahlen, könne der Versicherer nach Ansicht der RSS die Kostenübernahme nicht ablehnen. „Insofern können wir – angesichts der Argumentation des Flugrettungsunternehmens, deren Stichhaltigkeit wir nicht überprüfen können – die Haltung des Versicherers nicht nachvollziehen.“
Quelle: RSS/Fachverband der Versicherungsmakler; bearbeitet von AssCompact Österreich
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