Wie gut müssen Kunden vor Abschluss einer Versicherung informiert werden? Um diese grundlegende Frage ging es im Prozess um das Vergleichsportal „Check24“. Dieses müsse deutlicher klarmachen, dass es wie ein Makler agiert und Provisionen kassiert, verordnet das Landgericht München in seinem heutigen Urteil.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 13.07.2016
Neben Bankkonten, Krediten, Strom und Gas, Handytarifen und Reisen können auf Check24 auch Versicherungen verglichen werden. Hauptproblem für den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BDV), der eine Klage einbrachte: Das Portal würde Verbraucher in die Irre führen, weil es Provisionen für Abschlüsse kassiere und damit wie ein Makler arbeite. Das Angebot eines Vergleichs diene dabei nur als Tarnung für diese Tätigkeit (AssCompact berichtete).
Diesen Vorwurf hat das Landgericht München nun teilweise bestätigt, wie Die Zeit Online heute berichtet. Check24 muss Konsumenten offenkundiger darüber informieren, dass es wie ein Versicherungsmakler arbeite und auch Provisionen verlange.
Information muss deutlicher sichtbar sein
Die sogenannte „Erstinformation“, in der Check24 über seine Tätigkeit als Versicherungsmakler informiert, sei zu unauffällig platziert. Die Informationen müssten künftig deutlicher verfügbar sein. Den weiterreichenden Forderungen der Kläger folgte das Gericht allerdings nicht, heißt es im Bericht. Der BDV hatte strenge Vorgaben gefordert, die das Geschäftsmodell der Vergleichsportale deutlich erschwert hätten.
Quelle: zeit.de; bearbeitet von AssCompact Österreich
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren