Den Versicherer durch öffentlichen Druck zu einer Zahlung bewegen? Durch eine kleine Lüge die erhoffte Leistung erschwindeln? Wenn Medien als private Ombudsstellen in Erscheinung treten, kann das fatale Signale an die Öffentlichkeit senden. Es gibt aber auch positive Beispiele, weiß Reinhard Jesenitschnig, C:M:S Maklerservice GmbH.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 06.04.2018
Einige Medien stellen ihrem Publikum den Service einer privaten Ombudsstelle in Versicherungsangelegenheiten zur Verfügung. „Hier stehen allerdings oftmals Eigeninteressen im Vordergrund, nämlich ein Gewinn für das eigene Klientel zu sein und dieses damit auszuweiten“, weiß Jesenitschnig. „Übel, aber meist mit Erfolg eingesetzt wird die Keule der Öffentlichkeit. Welcher Versicherer möchte schon gerne am Pranger stehen, ob er nun sachlich Recht hat oder nicht.“
Öffentlichkeitswirksam auf die Pauke hauen?
So knickte kürzlich ein namhafter Unfallversicherer unter dem medialen Druck ein, wie Jesenitschnig berichtet. Ein Radiosender zeigte nämlich auf, dass der Versicherer Leistungen zu einem Unfall verweigerte, da die Folgen auf altersbedingte Abnützungen und Vorschädigungen zurückzuführen waren.
Wegen der nun öffentlichen Vorwürfe überprüfte der Versicherer nochmals den Sachverhalt, was allerdings kein anderes Ergebnis brachte. Die emotionale Berichterstattung des Senders führte aber letztlich dazu, dass der Versicherer eine „namhafte“ Kulanzzahlung leistete. Und der Sender resümierte: „Das zeigt, dass jeder mit seiner Versicherung sprechen kann, auf jeden Fall aber abklären kann, ob bei einem Unfall trotz Abnützung bezahlt werden muss“. Für Jesenitschnig „ein wahrlich fatales Signal, das impliziert, man müsse nur öffentlichkeitswirksam auf die Pauke hauen, um zu einer Leistung zu kommen.“
Rat des Radiosenders
Einem weiteren Hörer, der sich mit einer Haftpflicht-Frage an den Radiosender wandte, gab die Redaktion Tipps mit, wie er die Versicherung zum Zahlen bewegen könne: „Sie können natürlich mit Hilfe eines Anwaltes versuchen, ob die Versicherung eine Kulanzzahlung leistet.“ So wurde dem Mann geraten, etwa mit der Kündigung sämtlicher Verträge zu drohen oder die Versicherung in Bezug auf den zeitlichen Unfallhergang zu belügen.
Ausgewogene und seriöse Beratung
Daneben gebe es aber auch seriöse Angebote von privaten Ombudseinrichtungen. So bedient sich eine große Bundesländerzeitung seit vielen Jahren Fachleuten, wie Anwälten und Versicherungsmaklern, um die an sie herangetragenen Beschwerden beurteilen zu lassen. „Natürlich führt das nicht immer zu Erfolgen im Sinne der Leserwünsche.“ Mit objektiver Berichterstattung werde aber zur Bewusstseinsbildung beigetragen und im Sinne des Interesses von Lesern, Versicherungen und Vermittlern agiert. „Und gar nicht so „nebenbei“ ist diese Art der Berichterstattung ein wertvoller Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit von Versicherungsmaklern nach dem Motto: Tue Gutes und lass darüber berichten.“
Der gesamte Artikel von Reinhard Jesenitschnig erscheint in der aktuellen AssCompact-Ausgabe.
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