Seit einem OGH-Urteil, das eine VKI-Aktion ins Rollen brachte, steht ein unbefristetes Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung zur Diskussion. Jetzt meldet sich der österreichische Versicherungsverband VVO zu Wort und nimmt Stellung zu einer möglichen Rücktrittswelle.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 22.03.2016
In einem Musterverfahren hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen einen Versicherer geklagt, der den Kunden beim Abschluss der Lebensversicherung nicht korrekt über die Rücktrittsfrist informiert hatte (AssCompact berichtete). Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seinem Urteil eine Tür zum unbefristeten Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung geöffnet, das bei fehlerhafter oder gar keiner Belehrung zum Tragen kommt. Daraufhin sammelt der VKI nun Polizzen und Versicherungsanträge und prüft, ob Kunden darin richtig über ihr Rücktrittsrecht informiert wurden.
Laut VVO geht es um Einzelfälle - nicht voreilig handeln
Entgegen den aktuellen Mediendarstellungen gehe der VVO gemäß den Informationen, die dem Verband vorliegen, davon aus, dass es sich hier um Einzelfälle handle. Diese werden, so heißt es in der Mitteilung, von den Mitgliedsunternehmen selbstverständlich einer eingehenden Prüfung unterzogen.
Und weiter: „Den Kunden empfehlen wir, die Situation gut zu prüfen und nicht voreilig zu handeln. Die österreichische Versicherungswirtschaft ist jedenfalls bemüht, gemeinsam mit den betroffenen Kunden, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse, die beste Lösung zu finden.“
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