Die Finanzmarktaufsicht (FMA) erhielt 2017 über ihr „Whistleblowing-System“ 208 Hinweise über vermutetes Fehlverhalten auf Finanzmärkten. Das sind um 17,5% mehr als 2016 und um 48,6% mehr als 2015.
![Andreas Richter](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fcdn.sanity.io%2Fimages%2Ff7f01ozc%2Fproduction%2F9c2b6cf7fc1f66cc578169484bcdba7c9bf03206-233x295.jpg%3Frect%3D0%2C32%2C233%2C233%26w%3D40%26h%3D40%26auto%3Dformat%26dpr%3D2&w=96&q=75)
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 20.04.2018
158 Meldungen betrafen den tatsächlichen Aufsichtsbereich er FMA. 33 Hinweise hatten keinerlei Relevanz für die Aufsicht, die restlichen 17 wurden an die zuständige Behörde weitergeleitet.
Die anonymen Hinweise führten in 54 Fällen zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen wie Vor-Ort-Prüfungen, behördlichem Einschauen oder Fit&Proper-Tests. Folglich wurden acht Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und Strafen in Höhe von insgesamt 154.000 Euro verhängt. Auch gab es acht Investorenwarnungen und 19 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft.
Fast jeder zweite Hinweis zu unerlaubtem Geschäftsbetrieb
48,1% der FMA-relevanten Eingaben betrafen unerlaubten Geschäftsbetrieb, 17,7% Fehlverhalten bei Banken, 20% den Bereich Wertpapieraufsicht. In 5,7% der Fälle ging es um Geldwäsche, in 4,4% um Versicherungen und Pensionskassen und in 2,5% um die Rechnungslegung.
Völlige Anonymität für Hinweisgeber
„Unser Whistleblower-System hat sich zu einer wichtigen Informations- und Erkenntnisquelle der Aufsicht entwickelt“, betont der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller. Auf der FMA-Website können rund um die Uhr Hinweise erbracht werden, über ein elektronisches Postfach ist auch anonymisierte Kommunikation möglich. „Weder uns noch den Strafrechtsbehörden ist es technisch möglich, die Identität eines Hinweisgebers auszuforschen. Jeder kann so anonym auf Missstände oder Fehlverhalten hinweisen, ohne Gefahr zu laufen, persönlich Nachteile zu erleiden.“
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren