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Zu geringer Abzug Mitwirkungsanteil

Zu geringer Abzug Mitwirkungsanteil

23. August 2023

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1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob97/23z

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 23.08.2023

Dass der Versicherer vorprozessual eine für den VN günstigere Berechnung zugrunde legte, bei der er keinen Mitwirkungsanteil abzog, führt nicht dazu, dass er sich im Prozess nicht auf die tatsächlich vereinbarten Versicherungsbedingungen, die eine Anrechnung eines Mitwirkungsanteils bereits ab 30 % vorsehen, berufen konnte. Der VN konnte hinsichtlich der eingeklagten Versicherungsleistung nicht darauf vertrauen, dass der Versicherer über die bereits gezahlte Versicherungsleistung hinaus auch weiterhin von einer nicht vereinbarten Vertragsgrundlage ausgeht. Ohne Fehlbeurteilung haben daher die Vorinstanzen dem Einwand von „Treu und Glauben“ keine Berechtigung zuerkannt.

versdb 2023, 48
Unfallversicherung
7Ob97/23z

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