Die Zurich bringt ein klassisches Leben-Produkt mit Einmalerlag für „Kurzentschlossene“ auf den Markt. Die erste Rente gibt es bereits einen Monat nach der Prämienzahlung.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 30.05.2017
Das Produkt sei angesichts der Pensionslücke eine „zeitgemäße Vorsorgelösung“, so Kurt Möller, Vorstandsmitglied der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft. Die Sofort-Pension ist eine klassische Lebensversicherung mit Einmal-Erlag. Die Rente wird wahlweise lebenslang oder über eine bestimmte Dauer ausbezahlt – unabhängig davon, ob Erwerbstätigkeit vorliegt.
Anders als üblich erfolgt die erste Rente bereits im Folgemonat nach Prämienzahlung. „Die Zurich Sofort-Pension ist insbesondere für Personen attraktiv, die kurzfristig eine Rentenversicherung abschließen möchten. So kann beispielsweise die Abfertigung langfristig und sicher veranlagt werden“, sagt Möller.
Ablebensfall individuell regeln
Das Produkt lässt sich je nach Kundensituation anpassen. Neben der eigenen Rente können mehrere Regelungen für den Ablebensfall getroffen werden. Beispielweise kann vereinbart werden, dass die Rentenzahlung an den/die Witwe/r übergeht oder das Restkapital als Einmalzahlung ausgezahlt wird. Alternativ ist auch eine Garantiezeit vereinbar – ein Zeitraum nach dem Ableben, in dem die Rente an eine begünstigte Person fortgeführt wird. Interessant für Singles und kinderlose Personen ist die Variante, nur eine Rente zu vereinbaren: In diesem Fall ergeben sich monatlich höhere Zahlungen als bei einer Hinterbliebenenregelung.
Die Zurich Sofort-Pension kann ab dem 50. und bis zum 75. Lebensjahr abgeschlossen werden und verzichtet auf Gesundheitsfragen. Die monatliche Mindestrente beträgt 100 Euro. Statt einer lebenslangen Rente kann auch eine temporäre Rentendauer (Minimum 10 Jahre) festgelegt werden.
Prämien- und Leistungsbeispiel
Eine 65-Jährige Frau leistet einen Einmal-Erlag in der Höhe von 100.000 Euro. Sie erhält ab dem Folgemonat eine Rente von 287 Euro. Über die Jahre erhöht sich die monatliche Rente aufgrund der Gewinnbeteiligung, die aktuell mit 3% angenommen wird. Das würde bedeuten, dass die Frau mit 70 Jahren 332 Euro und mit 80 Jahren 386 Euro Rente erhalten würde.
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