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„Berührungsloser Unfall“: Autofahrerin haftet trotzdem

„Berührungsloser Unfall“: Autofahrerin haftet trotzdem

03. April 2019

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1 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

Ein Radfahrer stürzte nach einem Ausweichmanöver vor einem Auto. Muss die Pkw-Lenkerin Schadenersatz leisten, obwohl sie beim Sturz längst außer Reichweite war?

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 03.04.2019

Der Radfahrer wich dem Auto einer Frau aus und geriet dabei auf matschiges Gelände. Als er nach dem Ausweichmanöver wieder auf den Radweg zurück fahren wollte, stürzte er. Das Auto war längst außer Reichweite und hatte den Radfahrer nicht berührt. Der Radfahrer verlangte daraufhin die Heilbehandlungskosten und die Fahrradreparatur von der Autofahrerin sowie Schmerzensgeld.

Betriebsgefahr des Autos

Das Oberlandesgericht Frankfurt gab dem Radfahrer Recht. Der Unfall sei aufgrund der Tatsache entstanden, dass das Auto unterwegs war. Durch den Betrieb des Autos seien alle durch den Kraftfahrzeugverkehr beeinflussten Schadensabläufe erfasst. Auch wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes bereits nicht mehr gegeben sei, müsse man den anschließenden Sturz des Radfahrers der Betriebsgefahr des Wagens zurechnen. Der Radfahrer habe schließlich auch wegen der Fahrweise der Autofahrerin ausweichen müssen.

Die Autofahrerin muss die Hälfte des Schadens zahlen. Die andere Hälfte habe der Radfahrer zu tragen. Er habe den Unfall mitverursacht. Laut dem Gericht hätte er auch die Möglichkeit gehabt, vom Fahrrad abzusteigen, um das Auto vorbei zu lassen.

Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich

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