Radfahren boomt, vor allem E-Bikes werden immer beliebter. Die Gefahr eines Diebstahls sollte allerdings nicht unterschätzt werden, betont UNIQA Österreich.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 14.08.2019
Laut Verband der Sportartikelerzeuger und Sportausrüster Österreichs (VSSÖ) wurden 2018 österreichweit rund 457.000 Fahrräder verkauft. Davon waren etwa 150.000 E-Bikes, die für den wachsenden Fahrradmarkt ausschlaggebend sind. Österreich ist europaweit an dritter Stelle der stärksten E-Bike-Märkte – jedes dritte neu verkaufte Fahrrad ist ein E-Bike. Laut der Umweltorganisation VCÖ wurden im Jahr 2018 rund 22.500 Fahrräder in Österreich gestohlen, zwei Drittel davon in Hauptstädten.
Fahrradversicherung leistet bei Diebstahl
Im Fall eines Diebstahls greift die Haushaltsversicherung nur dann, wenn das Rad im Haus, in der Wohnung oder auf dem Grundstück entwendet wird. Eine spezielle Fahrradversicherung schützt auch im öffentlichen Raum. Voraussetzung ist, dass das Rad bei einer „Registrierstelle“ gemeldet ist – etwa beim ÖAMTC oder bei einer zentralen Datenbank wie fase24.eu. Der Diebstahl muss sowohl Polizei als auch Versicherung gemeldet werden. Diebstähle zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sind nur versichert, wenn sich das Fahrrad in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes befindet und dieser für die Allgemeinheit nicht zugänglich ist. Fix montiertes Zubehör wie Fahrradtasche, Pumpe oder Sattel werden ebenfalls ersetzt. Wird das Fahrrad im Zuge eines Diebstahls mutwillig beschädigt und taucht dann wieder auf, ersetzt UNIQA den Schaden.
Die Prämie richtet sich nach dem Kaufpreis des Rads:
- bis 1.000 Euro – 4,20 Euro monatlich
- bis 2.500 Euro – 6,30 Euro monatlich
- bis 5.000 Euro – 10,20 Euro monatlich
- bis 7.500 Euro – 16,70 Euro monatlich
Versicherungsschutz besteht nur in Österreich und den angrenzenden Nachbarländern. Die maximale Entschädigung liegt bei 7.500 Euro. Ist das Fahrrad mit einem Bügel- oder Faltschloss gesichert, ersetzt UNIQA den Zeitwert. Von der Entschädigungsleistung fällt ein Selbstbehalt von 20% an.
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