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AK: Große Unterschiede bei Unfall-Tarifen

AK: Große Unterschiede bei Unfall-Tarifen

19. Juni 2019

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5 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat Angebote von zehn privaten Unfallversicherungen getestet. Wegen Altersdiskriminierung und Kündigungsrechten wurde eine Musterklage eingebracht.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 19.06.2019

Als Mindestdeckung wurden im Test folgende Leistungen vorgegeben:

  • Unfall-Invalidität: Grundversicherungssumme 100.000 Euro (Kapitalleistung ab 1% Invalidität, Progression 500% bzw. nächstmögliche Progression)
  • Unfall-Rente: monatlich 700 Euro lebenslang bei schwerer DI bzw. nahekommende Unfallrente
  • Unfallkosten (inklusive Hubschrauberbergekosten): 5.000 Euro
  • Unfalltod: 10.000 Euro
Prämien und Leistung driften auseinander

Die Prämien können je nach Tarif doppelt so hoch sein. So lagen die Jahresprämien für eine/n Büroangestellte/n zwischen 190,80 und 385,56 Euro, für einen eine/n Bauarbeiter/in zwischen 282,12 und 568,96 Euro.

Besonders große Unterschiede zeigen sich laut Testergebnis bei der Leistung im Fall einer dauerhaften Invalidität. Diese beträgt bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro im Vergleich einer/s Büroangestellten für einen Kreuzbandriss zwischen 5.250 und 8.000 Euro, den Verlust des Gehörs eines Ohres zwischen 15.000 und 200.000 Euro den Verlust eines Beines zwischen 155.000 und 400.000 Euro. Grund dafür sind die Unterschiede in den Gliedertaxen, den Progressionen und den Abzügen für mitwirkende Vorerkrankungen. 

Gliedertaxe oft höher als VVO-Bedingungen

Bei der Gliedertaxe orientieren sich viele Versicherer an den Musterbedingungen des Versicherungsverbandes bzw. liegen oft auch deutlich darüber. So beträgt der Prozentsatz der Invalidität im Vergleich etwa für die/den Büroangestellte/n bei Verlust eines Beines oder eines Armes 70 oder 80% (Verband 70%), Verlust des Gehörs auf einem Ohr zwischen 15 und 70% (Verband 15%), Verlust der Sehkraft eines Auges zwischen 40 und 70% (Verband 35%).

Bei den aktuell üblichen Progressionstarifen steigt die Leistung ab einem gewissen Prozentsatz besonders stark an. Dieser Anstieg beginnt im Vergleich meist bei 26% Invalidität, bei je einem Anbieter bei 20, 23 oder 50%. Wie rasch die Leistungen dann weiter ansteigen, ist auch sehr unterschiedlich geregelt.

Monatliche Rente bei schwerer Invalidität

Große Unterschiede ortet der AK-Test auch bei den Rentenzahlungen. Eine solche wird meist ab einer unfallbedingten Invalidität von 35 oder 50% vereinbart. Im Vergleich leisten fast alle Anbieter die monatliche Rente von 700 Euro ab einer Invalidität von 50% (einer bereits ab 40%). Manche Anbieter zahlen eine halbe Rente ab 35% Invalidität, ein Anbieter verdoppelt die Rente ab 50% Invalidität. 

AK kritisiert „Altersdiskriminierung“

Kritik erhebt die Arbeiterkammer an nachteiligen Regelungen zulasten älterer Kunden, die viele Verträge enthalten würden. Manche Versicherer leisten nach dem 75. Lebensjahr anstelle der vereinbarten Kapitalleistung nur mehr eine Rente. Häufig ist ab dem 70. Lebensjahr eine Umstellung auf eine Seniorenversicherung mit einem Prämienaufschlag oder einer Reduktion der Versicherungssummen um 20 bis 50% vorgesehen. Es kann aber auch zum Entfall der Progression, des Leistungsbausteins Unfallrente oder der Deckung für Unfälle durch Herzinfarkt oder Schlaganfall kommen. Eine Versicherung im Vergleich endet automatisch mit dem 80. Lebensjahr. 

„Nachteiliges Kündigungsrecht“

Die Laufzeiten der Verträge liegen meist bei zehn Jahren, teilweise auch bei 3, 5 oder neun Jahren. Alle Verträge sehen ein „für Konsumenten nachteiliges Kündigungsrecht“ des Versicherers im Schadensfall vor. Manche Versicherungen räumen sich das Recht ein, den Vertrag nach drei Jahren vorzeitig zu beenden. 

Musterklage – Urteil in nächsten Wochen

Unter anderem zu den letzten beiden Punkten (Altersdiskriminierung und Kündigungsrechte der Versicherung) hat die Arbeiterkammer Oberösterreich eine Musterklage gegen eine private Unfallversicherung veranlasst. Mit dem Urteil erster Instanz ist in den nächsten Wochen zu rechnen. 

Mehr Informationen zum Test und den Anbietern auf der Website der Arbeiterkammer Oberösterreich

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