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Allianz Körperkasko – die günstigere Einkommenssicherung

Allianz Körperkasko – die günstigere Einkommenssicherung

20. April 2018

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2 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Für ihren Neuwagen schließen die meisten Österreicher eine Vollkaskoversicherung ab, aber nur wenige denken an eine rechtzeitige Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Neben der klassischen Berufsunfähigkeits-Versicherung bietet die Allianz mit der Allianz Körperkasko eine bedarfsgerechte Existenzabsicherung zu leistbaren Prämien. Sie ist speziell geeignet für überwiegend körperlich arbeitende Menschen in handwerklichen Berufen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 20.04.2018

Körper-Kasko – besonders geeignet für Berufe mit überwiegend körperlicher Tätigkeit

Etwa die Hälfte der Beschäftigten ist überwiegend körperlich tätig (BU-Einstufung in den Berufsgruppen C und D). Diese Zielgruppen stehen vor einem schier unlösbaren Problem: Der Verdienst ist im Vergleich zu anderen Berufen in der Regel geringer, doch die Prämien sind aufgrund des höheren Risikos auch entsprechend höher. „Wer keine BU-Versicherung abschließen konnte oder wollte, hatte kaum Alternativen“, bringt Mag. Andreas Wolfertsberger, Allianz Market Management, das Problem vieler Kunden auf den Punkt. „Für diese Personen fehlte eine attraktive Alternative bei dauerhafter Einschränkung von körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie bei schwerer Erkrankung.“

Auch wenn die klassische BU nicht passt, bietet die Allianz Körperkasko den Kunden trotzdem von Kopf bis Fuß optimale Sicherheit. Sie ist speziell zugeschnitten auf körperlich arbeitende Menschen in handwerklichen Berufen sowie auf Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit oder von Vorerkrankungen eine BU-Absicherung nicht abschließen konnten

Vorsorge für jedermann

Die Allianz Körperkasko komplettiert das Produktportfolio neben der Berufsunfähigkeitsvorsorge und ermöglicht so eine umfassende und bedarfsgerechte Vorsorge für jedermann. Die oberste Zielsetzung ist, dass die regelmäßigen und außerordentlichen Fixkosten abgedeckt werden können, wenn das Einkommen des Versorgers ausfällt. Dabei ist der Grund des Ausfalls unerheblich, egal ob es sich um einen Unfall oder eine Krankheit handelt.

Mehr Informationen unter diesem Link

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