Der Betriebsrechtsschutz hat in den vergangenen Jahren für viele Unternehmen, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe, an Bedeutung gewonnen. Die vielfältigen und umfangreichen Änderungen in den Rechtsgrundlagen und die damit verbundenen unterschiedlichen Deckungsmöglichkeiten der Rechtsschutzversicherer sowie die vermehrt erkennbare Anlehnung der Rechtsprechung an die der anglikanischen Länder tragen hierzu bei. Versicherungsmakler und Versicherungstreuhänder Ing. G. Mirko Ivanic erklärt im monatlichen ÖVM-Maklertipp, was im Betriebsrechtsschutz für KMU besonders zu berücksichtigen ist.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 28.09.2020
Von Ing. G. Mirko Ivanic (Foto), Versicherungsmakler, Versicherungstreuhänder, Berater in Versicherungsangelegenheiten
Damit das zu versichernde Unternehmen richtig versichert werden kann, ist es zu allererst notwendig, eine entsprechend umfangreiche Risikoerfassung zu erstellen. Diese bildet in weiterer Folge die Basis für das Deckungskonzept und die Ausschreibung. Wenn es nach dem Risiko geht, sollte dem Strafrecht eine hohe Priorität zugestanden werden. „Als Firmeninhaber oder Geschäftsführer steht man mit einem Bein im Gefängnis“ – oft gehört und nicht weit daneben. Daher ist eine gute Absicherung der Firma (auch als Verband) und des Geschäftsführers gerade in strafrechtlicher Hinsicht unabdingbar.
Eine Rechtsschutzversicherung ist keine All-Risk-Deckung
In der Risikoerfassung sind neben dem Strafrecht auch alle anderen Rechtsbereiche und der Rechtsschutzbedarf des Unternehmens abzuklären. Eine Rechtsschutzversicherung ist keine All-Risk-Deckung. Mit diesem Hintergrund wird der Bedarf und die Möglichkeit, diesen mit einer Rechtsschutzversicherung abzudecken, eruiert.
Am Beispiel des Deckungsbausteins „Allgemeiner Vertragsrechtsschutz“ sind neben der Erfassung der optimalen Summe für den Streitwert auch Punkte wie die Mitversicherung des Handelsvertreterrechts oder der örtliche Geltungsbereich zu berücksichtigen, um keine Deckungslücken entstehen zu lassen. Bereits bei diesem Deckungsbaustein sind die sehr unterschiedlichen Bedingungen und Klauseln der einzelnen Anbieter zu berücksichtigen.
Spätestens bei der Ausschreibung der Deckung wird man feststellen, dass für die festgestellten Risiken viele verschiedene und vielfach unzureichende Angebote gelegt werden. Neben den vielfältigen Unterschieden in den Möglichkeiten, ein Risiko absichern zu können, werden den Unterschieden in den jeweiligen Bedingungswerken zu wenig Bedeutung beigemessen. Im Rechtsschutz ist zwingend notwendig, das Bedingungswerk der angebotenen und darüber hinaus das jeweilige Produkt des Versicherers zu kennen. Dieser Umstand ist ebenso bei Konvertierungen von Bedeutung. Die Bedingungen ändern sich nahezu laufend. Selbst der Eintritt des Schadens kann bei ein und demselben Versicherer und Vertrag je nach Bedingungswerk zu verschiedenen Auslegungen führen – ein Thema, das zu Schweißperlen auf der Stirn des Vermittlers führen kann.
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