7Ob153/24m
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Brandschaden aufgrund eines unsachgemäß montierten Batteriespeichers: Der OGH verneint eine Leistungsfreiheit des Versicherers mangels Vorliegens einer gewillkürten Gefahrenerhöhung im Sinn des § 23 Abs 1 VersVG. Kausal für den Ausbruch des Brandes ist der Batteriespeicher gewesen. Der VN (Vermieter) ist aber weder in positiver Kenntnis des Einbaus des Batteriespeichers durch den Mieter gewesen, noch ist ihm ein diesem gleichkommendes schwerwiegendes Nichtwissen daran anzulasten. Es sind nämlich für den VN weder Verdachtsmomente vorgelegen, noch sind solche überhaupt behauptet worden, aus denen der VN hätte schließen müssen, dass sein Mieter nicht nur die genehmigte Fotovoltaikanlage errichten würde.
versdb 2024, 46
Feuer
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