7Ob159/24v
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Der VN schloss mit der damaligen Bank Austria Creditanstalt jeweils einen Kreditvertrag für einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken ab. Die Auszahlung der Kreditvaluta erfolgte in Euro. Der erste Kredit diente der baugenehmigungspflichtigen Neuerrichtung des Eigenheims des VN. Der zweite Kredit diente der Abdeckung bereits bestehender Verbindlichkeiten aus dem Grundstückserwerb. Der VN begehrt die Feststellung der Deckungspflicht des Versicherers für die Geltendmachung von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen hinsichtlich beider Kreditverträge gegen die kreditgebende Bank im Zusammenhang mit dem Abschluss des jeweiligen Kreditvertrags, in eventu des jeweiligen Geldwechselvertrags, aufgrund von mehreren aus ihrer Sicht intransparenten und missbräuchlichen Klauseln zur Währungsumrechnung. Nach Ansicht des OGH besteht kein Versicherungsschutz aus der Rechtsschutzversicherung, weil die Bauherrn-Klausel zur Anwendung kommt.
versdb 2024, 48
Rechtsschutz
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