Die Garanta Versicherung hat entschieden, sich aus dem Geschäftsfeld der Eigenheim- und Haushaltsversicherungen zurückzuziehen. Diese Maßnahme betrifft sowohl das Neugeschäft als auch den bestehenden Vertragsbestand und erfolgt im Rahmen einer strategischen Anpassung des Risikobedarfs.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 02.12.2024
Wie das Unternehmen mitteilt, wird das Neugeschäft in dieser Sparte ab dem 16. Dezember 2024 vollständig eingestellt. Bis dahin können Angebote, die den geltenden Annahmerichtlinien entsprechen, noch berücksichtigt werden, sofern der Vertragsbeginn spätestens auf den 15. Dezember 2024 datiert ist. Vertriebspartner wurden darüber informiert, dass der Nachtrag „Sachversicherung Eigenheim/Haushalt“ zu ihren Courtagevereinbarungen mit Wirkung zum 15. Dezember 2024 widerrufen wird. In diesem Zusammenhang entfallen auch etwaige Sonderregelungen oder gewährte Rabatte in der betroffenen Sparte. Die übrige Courtagevereinbarung bleibt von diesen Änderungen unberührt.
Für den Umgang mit bestehenden Verträgen hat die Garanta ein gestaffeltes Vorgehen angekündigt, um allen Beteiligten ausreichend Zeit für eine geordnete Abwicklung zu geben. Es wird angestrebt, den Bestand zunächst zu einem definierten Stichtag freizugeben, falls dies von den Partnern gewünscht wird. Sollte keine Freigabe erfolgen, wird Garanta den Kündigungsprozess aktiv übernehmen. Geplant ist, diese Maßnahmen ab dem zweiten Quartal 2025 zu starten. Die Kündigungen sollen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur jeweiligen Hauptfälligkeit der Verträge oder im Schadenfall ausgesprochen werden.
Mit dieser Entscheidung vollziehe Garanta eine klare Fokussierung ihres Portfolios. Das Unternehmen hat betont, dass es weiterhin partnerschaftlich mit Vertriebspartnern zusammenarbeiten und deren Anliegen während der Übergangszeit bestmöglich unterstützen werde.
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