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Compliance – die „EU der Versicherungswirtschaft“?

Compliance – die „EU der Versicherungswirtschaft“?

30. Mai 2016

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4 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

„Gäbe es eine Wahl zum Unwort des Jahres innerhalb der Versicherungsbrache, dann würde sich ‚Compliance‛ in einem Kopf an Kopf Rennen mit ‚Solvency‛ um den ersten Platz matchen“, schreibt der Jurist und Haftpflichtexperte Mag. Christian Cencic in der aktuellen AssCompact Ausgabe. Was aber genau steckt hinter dem Wort, und warum trügt sein schlechter Ruf?

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 30.05.2016

„There will be no return to business as usual“, zitierte eine FMA-Präsentation bereits 2011 eine Aussage des EU-Kommissars Michel Barnier zu Solceny II. 2009 verabschiedet, wurde die Umsetzung der Richtlinie bis spätestens 1. Jänner 2016 festgelegt. Compliance ist dabei ein wesentlicher Bestandteil des Governance Systems, einer der drei Solvency-II-Säulen. Wie reagierte die österreichische Versicherungsbranche damals? Zunächst vielfach gar nicht, so Cencic. Erst 2014, als sich der Zeitdruck verstärkte, nahmen die Bemühungen langsam Fahrt auf.

Compliance – in der Praxis mit „Regelkonformität“ und „Regeltreue“ gleichzusetzen – sei ein wenig die „EU“ der Versicherungswirtschaft: „an allem Schuld, niemand weiß, wozu sie wirklich gut ist, aber ohne sie geht es dann auch nicht.“ Aber: Für den Versicherungsmarkt eröffnen sich durchaus Chancen, ist Cencic überzeugt.

Vertrieb im Ausland: lokal angepasste Vertragsgestaltung im Fokus

Ein Beispiel: Vertriebsniederlassungen im Ausland wurden früher oft unkommentiert einfach in die Polizze aufgenommen – möglicherweise auch ungeachtet dessen, ob der Versicherer in dem Land die entsprechende Zulassung hat oder ob der Versicherungsschutz aus Österreich lokal ausreichend ist. Auch so mancher Vermittler behandelte dieses Thema stiefmütterlich: „Der Vertragsbestand wurde eins zu eins neu ausgeschrieben, den Formulierungen bezüglich des Auslands im Detail weniger Überlegungen geschenkt als den fachlichen Deckungserweiterungen.“

Versicherungssteuer: Vorsicht vor Haftungsfallen

Nicht zu vergessen: die Versicherungssteuer. Ein richtiges Vertragskonstrukt, das die lokalen Umsätze mit der jeweiligen Versicherungssteuer bemisst, könne laut Cencic durchaus Ersparnis bringen. Deutlich heikler wird es jedoch in Haftungsfragen. Denn für die korrekte Steuerabfuhr haftet stets der Versicherungsnehmer – und damit auch für allfällige Strafen. Cencic: „Die Vertrauensbasis zwischen dem Versicherungsnehmer und dessen Vermittler, den beispielsweise in Deutschland sogar das Vergehen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung angelastet werden könnte, wäre nachhaltig geschädigt.“

Chancen für Kunden und Vermittler?

„Wichtig ist: Compliance bedeutet nicht Geschäftsverhinderung oder –erschwernis“, so Cencic. „Compliance in Kombination mit anderen Aspekten von Solvency II hat auch in Österreich dazu geführt, dass Versicherer sich intensiver mit den versicherten Risiken beschäftigen (müssen), um zu gewährleisten, dass der Kreis der Versicherten nicht geschädigt wird.“ Dies führe wohl mittelfristig auch zu risikoadäquateren Prämien, von denen die Gemeinschaft der Versicherten profitiere. Auch für Versicherungsmakler sei es eine Chance, sich genauer mit den Risiken ihrer Kunden zu befassen, um nicht nur einen gesetzlich korrekten, sondern auch einen risikoadäquaten Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Warum etwa eine „prämienneutrale“ Mitversicherung von privaten Risiken eines Geschäftsführers jetzt nicht mehr so einfach ist? Auch das hängt mit Compliance zusammen. Mehr dazu erklärt Mag. Christian Cencic in der kommenden AssCompact Ausgabe.

 

 

 

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