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Fachverband Finanzdienstleister: Checkliste zu Crowdinvesting & Co.

Fachverband Finanzdienstleister: Checkliste zu Crowdinvesting & Co.

24. Mai 2016

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1 Min. Lesezeit

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News-Finanzen

Der Fachverband Finanzdienstleister hat eine Checkliste zu alternativen Finanzierungs- und Veranlagungsformen veröffentlicht.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 24.05.2016

Vor allem Crowdfunding und –investing erfreuen sich bei KMU, Start-ups und auch Investoren immer größerer Beliebtheit. Gesetzlich geregelt sind diese im Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) und im Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz. „Die neue Checkliste, die sich in erster Linie an Vermögensberater richtet, zeigt die wesentlichen Grundlagen dieser Finanzierungs- und Veranlagungsformen auf“, sagt Michael Posselt, Obmann-Stellvertreter des Fachverbandes Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Checkliste soll Beratern Unterstützung bieten

Die Liste informiert über typische Crowdinvesting-Modelle – etwa das qualifizierte Nachrangdarlehen oder Genussrechte – und grenzt diese auch zu Alternativen Investmentfonds auf. „Die verschiedenen Chancen- und Risikoelemente finden sich aufgelistet und kompakt erklärt. Dadurch soll den Beratern bei der richtigen Zuordnung der alternativen Finanzierungs- und Veranlagungsformen Unterstützung geboten werden“, so Posselt, der die Checkliste federführend mit dem Fachausschuss Gewerbliche Vermögensberatung erstellt hat.

Unter diesem Link geht es zur Checkliste. 

 

 

 

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