Die Continentale hat die Annahmegrenzen für das Neugeschäft in der Berufsunfähigkeitsvorsorge optimiert. Neu sind höhere maximal versicherbare Renten und Pauschalgrenzen. Auch die Einkommensgrenzen für medizinische Untersuchungen wurden optimiert.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 13.06.2024
CAS-Geschäftsführer Mag. Josef Seyr:
"Als moderner Lebensversicherer passen wir unsere Angebote immer auch den Lebensumständen unserer Kunden an. Zurzeit verzeichnen wir zum Beispiel ein deutlich gestiegenes Bedürfnis nach höherer Absicherung der Arbeitskraft. Diesem Anspruch kommen wir mit dieser Optimierung jetzt nach."
Bei über 900 Berufen hat die Continentale die zulässigen, maximal versicherbaren Renten angehoben: auf 1.500 Euro monatlich beziehungsweise 18.000 Euro jährlich. Darunter fallen besonders Berufe in Handwerk und Industrie.
Ebenfalls angehoben hat der Versicherer die Pauschalgrenzen, bis zu denen ein Versicherungsnehmer ohne weitere Einkommensangaben Versicherungsschutz beantragen kann. Hier liegen die Grenzen nun bei 1.500 Euro monatlich beziehungsweise 18.000 Euro jährlich. Davon profitieren vor allem Lehrlinge und Schüler.
Vereinfachte Annahmerichtlinien
Weiters hat die Continentale den Annahmeprozess für Vermittler und Kunden optimiert. Ab sofort genügt die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag bei Monatsrenten bis 3.000 Euro (bisher 2.500 Euro). Bei über 3.000 Euro ist ein ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen praktischen Arzt erforderlich. Bei über 4.000 Euro Monatsrente muss ein ärztliches Zeugnis mit Untersuchung durch einen Facharzt für Innere Medizin angefügt werden. Bisher lag diese Grenze bei 3.500 Euro.
Foto oben: Mag. Josef Seyr, Geschäftsführer der Continentale Assekuranz Service GmbH
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