7Ob196/22g
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Ein auf den Vorwurf des mangelhaften behördlichen Pandemie-Managements im Zeitraum Ende Februar/Anfang März 2020 gestützte Amtshaftungsanspruch der Klägerin steht in ursächlichem Zusammenhang mit der damals als Katastrophe zu wertenden COVID-19-Pandemie, sodass der Katastrophenausschluss des Art 7.1.1.2 ARB 2013 greift.
Kommentar: Der Versicherer ist daher für Versicherungsfälle in ursächlichem Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie leistungsfrei, weil der Katastrophenausschluss zudem auch nicht intransparent oder gröblich benachteiligend für den VN ist (vgl OGH 7 Ob 160/22p, OGH 7 Ob 185/22i).
versdb 2023, 17
Rechtsschutz
7Ob196/22g
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