Wer einen Gerichtsprozess führt und diesen verliert, sollte besser rechtsschutzversichert sein. Ansonsten muss man die entstandenen Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Wie schnell die Kosten in die Höhe schnellen können, zeigen Fälle von D.A.S. Kunden. Mit dem D.A.S. Prozesskostenrechner kann nachgerechnet werden.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 20.08.2018
Ist der Streitwert hoch genug, so können die Kosten für einen Gerichtsprozess schnell die 50.000 Euro Marke übersteigen. So war es auch im Fall einer D.A.S. Kundin, die aufgrund einer ärztlichen Fehlentscheidung einen Verdienstentgang von mehreren zehntausend Euro zu beklagen hatte.
Obwohl das Prozesskostenrisiko als hoch einzuschätzen war, stellte ihr die D.A.S. einen spezialisierten D.A.S. Partneranwalt zur Seite, der sie vor Gericht vertrat.
D.A.S. übernimmt Kosten für Gerichtsverfahren
Da aber ärztliche Aufklärungsfehler aufgrund fehlender Zeugenaussagen schwer zu beweisen sind, verlor die Kundin den Prozess. Wegen des hohen Streitwerts, zahlreicher Gutachten und einiger Verhandlungstage betrugen die Prozesskosten 60.000,- Euro. Die D.A.S. sprang ein und übernahm den gesamten Betrag. Wäre die Kundin nicht rechtsschutzversichert gewesen, so hätte sie diesen teuren Prozess überhaupt nicht führen können bzw. die gesamten Prozesskosten selber tragen müssen.
Der Kundenfall ist online nachzulesen unter D.A.S. Fall der Woche.
D.A.S. Prozesskostenrechner verdeutlicht Risiko
Mit dem D.A.S. Prozesskostenrechner kann schnell und einfach berechnet werden, mit welchen Kosten bei der Führung eines Gerichtsverfahrens zu rechnen sind.
von der D.A.S. Rechtsschutz AG
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