Skiunfälle mit Fahrerflucht sind keine Seltenheit auf Österreichs Pisten. Was viele nicht wissen: bei Fahrerflucht droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Die D.A.S. Rechtsschutz AG informiert daher über mögliche Konsequenzen.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 11.02.2016
Bei fast einem Drittel dieser Unfälle fährt der Verursacher einfach weiter. „Auch wenn der erste Schock meistens groß ist, sollten Unfallbeteiligte unbedingt stehen bleiben und gegenseitig die Daten austauschen“, rät Mag. Ingo Kaufmann (Foto), Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG.
Verletzt man jemand anderen oder unterlässt die erforderliche erste Hilfe, droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei schwerer Körperverletzung sogar bis zu zwei Jahren. „Kommt man als Unbeteiligter zu einer Unglücksstelle, ist man ebenfalls zur Hilfe verpflichtet. Unterlässt man diese, kann man mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft werden“, so Kaufmann.
Zur Vorsicht rät die D.A.S., wenn man Helmkameras zur Aufzeichnung für Beweiszwecke nutzt. Filmt ein Skifahrer systematisch und fortlaufend, um Beweismaterial zu sichern oder um etwaiges Fehlverhalten von anderen Wintersportlern zu dokumentieren, stellt das einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz dar. Filmt ein Skifahrer nur, um seinen Fahrstil zu analysieren oder für Erinnerungszwecke, handelt es sich laut Kaufmann um keine Videoüberwachungen im Sinne des Datenschutzgesetzes. Eine Videoaufzeichnung unter Missachtung des Datenschutzgesetzes stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Außerdem zu beachten: „Aufnahmen, bei denen fremde Menschen erkennbar sind, dürfen nicht ohne deren Zustimmung auf Youtube, Facebook oder ähnlichen Kanälen veröffentlicht werden", so Kaufmann.
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